Buschenschanken, die bis dato nur selbst hergestellten Wein verkaufen können, dürfen in Zukunft auf fremden Wein zurückgreifen. "Wenn die Ernte witterungsbedingt zu gering ist und der Winzer nicht genug eigenen Wein hat, soll er bis zu 1.500 Liter oder 2.000 Kilo Trauben pro Hektar zukaufen dürfen", kündigte Agrarlandesrätin Verena Dunst bei einem Pressegespräch in Heiligenbrunn eine Änderung des Buschenschankgesetzes für den Herbst an. Damit könne auf Ernteausfälle, wie sie für heuer nach den...