Ab 1. Juli
Wahlärzte müssen Abrechnung für Patienten übernehmen
Aufgrund langer Wartezeiten auf Kassenarzttermine fühlen sich Patientinnen und Patienten immer öfter gezwungen, eine Wahlärztin bzw. einen Wahlarzt aufzusuchen. Dort müssen sie die Behandlungskosten zunächst selbst tragen und anschließend eine (Teil-)Erstattung bei der Krankenkasse beantragen. Ab 1. Juli wird dieser Prozess jedoch einfacher, da Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet werden, die Einreichung zur Kostenerstattung online für die Patientinnen und Patienten zu übernehmen, wenn...