Tauglich!

Bürgermeister Ferdinand Köck, Florian Fabian Seidel, Alexander Pinter, Thomas Otto Eder, Willibald Julian Kilian, Peter Weigl/Österr. Rotes Kreuz und Gustav Posset/Marktgemeinde Gumpoldskirchen.
  • Bürgermeister Ferdinand Köck, Florian Fabian Seidel, Alexander Pinter, Thomas Otto Eder, Willibald Julian Kilian, Peter Weigl/Österr. Rotes Kreuz und Gustav Posset/Marktgemeinde Gumpoldskirchen.
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GUMPOLDSKIRCHEN: Ende Jänner 2015 fanden die Musterungen in St. Pölten für junge Männer des Jahrgangs 1997 statt. 18 junge Männer aus Gumpoldskirchen wurden dabei auf Herz und Nieren auf ihre Tauglichkeit untersucht. Das erfreuliche Resultat: alle bis auf einen sind tauglich!

Am 19. März 2015 lud die Marktgemeinde Gumpoldskirchen – einer langen Tradition folgend – die „Gemusterten“ zu einem gemeinsamen Abendessen zum Heurigen Christian Schabl ein, wo sie von Bürgermeister Ferdinand Köck, Amtswart Gustav Posset und Peter Weigl vom Roten Kreuz, Bezirksstelle Mödling empfangen wurden. Vier der achtzehn Burschen folgten der Einladung und erzählten von ihren Erlebnissen während ihrer 1 ½-tägigen Stellung.

Peter Weigl informierte über die Möglichkeiten des Zivildienstes beim Roten Kreuz.

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Fotonachweis bei Veröffentlichung erbeten!

AP5_2224: Bürgermeister Ferdinand Köck, Florian Fabian Seidel, Alexander Pinter, Thomas Otto Eder, Willibald Julian Kilian, Peter Weigl/Österr. Rotes Kreuz und Gustav Posset/Marktgemeinde Gumpoldskirchen.

Musterung

Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Schon bei der Werbung der Landsknechte und Söldner, aber auch bei der Aushebung von Untertanen zur Landesdefension gab es Musterungen.
Als Musterung bezeichnete man in der „Alten Armee“ auch die periodisch stattfindenden Besichtigungen der Truppen, Pferde und Geschütze. Diese Besichtigung entspricht etwa, im Gegensatz zur Rekrutenbesichtigung, der heutigen „Kompanie-Besichtigung“.[1]

Ablauf in Österreich
Die Musterung, in Österreich „Stellung“ genannt, wird von den zuständigen Stellungskommissionen durchgeführt. Diese befinden sich in Wien, Sankt Pölten, Linz, Graz, Klagenfurt und Innsbruck. Eine Stellungskommission steht unter militärischer Führung und setzt sich aus militärischem Kader, Grundwehrdienern, aber auch aus zivilen Beamten und Vertragsbediensteten zusammen. Eine Stellungskommission ist üblicherweise in Zug-Stärke besetzt. Grundwehrdiener, die in einer Stellungskommission Dienst leisten, und mit Aufgaben mit medizinischem Zusammenhang betraut werden, haben grundsätzlich vor der Verwendung eine knapp vierwöchige Ausbildung als Ordinationsgehilfe zu absolvieren.
Mit Ausmusterung bezeichnet man in Österreich den meist feierlichen Abschluss einer militärischen oder polizeilichen Ausbildung und die damit verbundene Entlassung in den Dienst. Beispiele sind der Abschluss der Grundausbildung mit Angelobung oder der Abschluss der Theresianischen Militärakademie.

Reguläre Stellung
Jedem männlichen, österreichischen Staatsbürger, der das wehrpflichtige Alter erreicht, wird eine Stellung mittels öffentlicher Kundmachung (durch Aushang an Gemeindeämtern oder anderen öffentlichen Gebäuden) angeordnet. Zusätzlich erhält jeder Stellungspflichtige per eingeschriebenem Brief eine so genannte „Aufforderung zur Stellung“, in der aufgeführt ist, in welcher Stellungskommission er sich wann einzufinden hat. Ebenso wird ein „Bundesheerfahrausweis“ mitgesendet, der es dem Stellungspflichtigen ermöglicht, kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Wird dieser Ausweis nicht in Anspruch genommen, so wird ein aliquotes Kilometergeld ausbezahlt.
In Österreich herrscht grundsätzlich Stellungspflicht, das heißt der Stellungspflichtige hat der Aufforderung zur Stellung nachzukommen. Tut er dies nicht, so wird er zuerst zu einer Nachstellung aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so kann er auch zwangsweise vorgeführt werden. Kann ein Stellungspflichtiger schon am Anfang des ersten Stellungstages medizinische Gutachten beibringen, die seine Untauglichkeit eindeutig belegen, so wird der Stellungspflichtige in einem verkürzten Verfahren als untauglich ermittelt. In besonderen Fällen, wie etwa bei körperlicher oder geistiger Behinderung kann auch eine Stellung „in Abwesenheit“ durchgeführt werden.
Der reguläre Stellungsablauf dauert in der Regel 1½ Tage. Am Anfang des ersten Tages, ab etwa 7 Uhr morgens, wird festgestellt, welche Stellungspflichtigen tatsächlich erschienen sind. Die erschienenen Stellungspflichtigen werden weiters mit einem Spindschlüssel, Hausschuhen und kurzen Hosen (in weißer oder grüner Farbe, abhängig vom Wochentag) ausgestattet, und in zwei Gruppen eingeteilt.
Die Untersuchungen am ersten Tag unterteilen sich in zwei Bereiche, und zwar die medizinische und die psychologische Untersuchung. Am Vormittag führt dabei die erste Gruppe den medizinischen Teil durch, während die zweite Gruppe die psychologische Untersuchung in Form der so genannten CUT (Computerunterstützte Testung) durchführt. Am Nachmittag wechseln dann die Gruppen. Ziel der Untersuchungen des ersten Tages ist es, medizinische und psychologische Basisdaten für die am zweiten Tag folgende medizinische Hauptuntersuchung zu sammeln.
Am ersten Tag wird Folgendes durchgeführt:
Untersuchung des Bluts
Blutwerte: Temperatur, Blutsenkung, Blutzucker, Kreatinin, Harnsäure, Leberwerte (Bilirubin, ALAT, ASAT, γ-GT), LDH, Cholesterin, Triglyceride, jedoch kein HIV-Test
Blutbild: Leukozyten, Erythrozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Thrombozyten, MCV, MCH, MCHC
Untersuchung des Urin (Eiweiß, Blut, Glucose, Nitrit, Urobilinogen, Harn-Sediment jedoch kein Drogentest; dieser kann jedoch von einem der Ärzte oder einem Psychologen auf Verdacht hin angeordnet werden)
Körpermessung: Größe, Gewicht, BMI, Femurkondylenbreite, Taille, Brust, Kopfweite, Schuhgröße
Röntgen der Lunge
Spirometrie: Feststellung des Lungenvolumens und dessen Relation zu den Körpermaßen (TIFF-FEV1, Vitalkapazität, MEF(50))
Isometrie: Feststellung der Kraft des Handgriffs, der Armbeugung, der Kniestreckung und eines zusammenfassenden Muskelfaktors
Ruhe-EKG: (Puls, Blutdruck wird mittels Riva-Rocci auf beiden Armen gemessen)
eventuell Belastungs-EKG (wird vom Arzt entschieden)
Audiometrie: Feststellung des Zustandes des Gehörs im Bereich von 500 - 6000 Hz
Feststellung des Sehvermögens: Dunkelsehen, Farbsehen, Stereosehen
Computerunterstützte psychologische Testung: Reaktion, technisches Verständnis, Arbeit unter Druck
Aufnahme der persönlichen Daten wie Wohnort, Schulbildung, Religionszugehörigkeit, frühere Staatsbürgerschaften, Sprachkenntnisse, Beherrschung von Musikinstrumenten sowie Freude am Kochen
In Fällen wie unklaren Befunden in Sachen Audiometrie, EKG oder bei möglichen Sehschwächen werden die betroffenen Stellungspflichtigen von einem jeweiligen Facharzt noch am Nachmittag des ersten, bzw. in der Früh des zweiten Tages untersucht und die Befunde an die Stellungskommission übermittelt. Stellungspflichtige, die bei der CUT ein Ergebnis unter einem bestimmten Niveau erreichen, müssen zusätzlich noch ein Einzelgespräch mit einem Psychologen absolvieren. Das Vortäuschen von nur geringen Kenntnissen und Fähigkeiten beim Test am Computer hat übrigens keinen direkten Einfluss auf die Tauglichkeit, sondern wirkt sich lediglich in der automatischen Ermittlung der Verwendungszwecke aus (Abgleich IST-Profil / SOLL-Profil).
Der erste Stellungstag endet üblicherweise etwa um 15 Uhr nach der Vorführung von Werbe- bzw. Informationsfilmen zu den Kräften für internationale Operationen (KIOP) und den Waffengattungen des Österreichischen Bundesheers.
Am zweiten Tag werden die Stellungspflichtigen von eigenen Ärzten (in der Regel Vertragsärztinnen) untersucht. Dabei werden sowohl die am Vortag festgestellten Daten als auch eventuell vom Stellungspflichtigen beigebrachte Befunde und ärztliche Bestätigungen berücksichtigt, sowie weitere Untersuchungen durchgeführt. Auf dieser Basis entscheidet der Arzt, ob der Stellungspflichtige tauglich, vorübergehend untauglich, untauglich oder vom Beschluss ausgesetzt ist. Vorübergehend untaugliche Stellungspflichtige werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Kurzstellungsverfahrens erneut auf ihre Tauglichkeit überprüft. Stellungspflichtige, bei denen der Beschluss ausgesetzt wurde, werden zu einem Facharzt überwiesen, wobei sich der Stellungspflichtige selbst um einen Termin kümmern muss. Diese Untersuchung beim Facharzt muss innerhalb von 4 Wochen geschehen. Dies geschieht vor allem in Fällen, wo die der Untersuchungsärztin vorliegenden Befunde unklar und/oder zweifelhaft sind. Die Kosten für die Untersuchung selbst werden von der Stellungskommission selbst getragen.
Die Tauglichkeit wird mit so genannten Wertungsziffern angegeben, wobei 9 die höchste Ziffer („uneingeschränkt tauglich“) und 0 die niedrigste Ziffer („untauglich“) darstellt. Die Ziffern 4 bis 2 bezeichnen eine eingeschränkte Tauglichkeit (verbunden mit einem Ausnahmeprofil, eine Liste von Empfehlungen für Befreiungen an den Truppenarzt, sollte der Stellungspflichtige in Zukunft einrücken), und die Stufe 1 bezeichnet vorübergehende Untauglichkeit. Vom Beschluss ausgesetzten Stellungspflichtigen wird keine Wertungsziffer zugewiesen, da diese erst nach den weiteren Untersuchungen bestimmt werden kann. Wertungsziffern von 4 oder niedriger müssen zusätzlich noch von der leitenden Ärztin der Stellungskommission abgezeichnet werden.
Ebenfalls am zweiten Tag werden allfällige administratorische Tätigkeiten durchgeführt, wie etwa die Ausgabe der Fahrscheine oder Ausbezahlung des Kilometergeldes, oder die Einzelberatung zu den Karrieremöglichkeiten im Österreichischen Bundesheer.
Sind die medizinischen Untersuchungen abgeschlossen, so wird dem Stellungspflichtigen das Stellungsergebnis vom Leiter der Stellungskommission mitgeteilt. Hier kann auch eine eventuelle Zivildiensterklärung übergeben werden. Die Möglichkeit, eine derartige Erklärung abzugeben, besteht jedoch grundsätzlich bis 2 Tage vor Erhalt (Übernahme) eines Einberufungsbefehles. Mit der Unterschrift von Leiter und Stellungspflichtigem auf dem Stellungsbescheid erlangt das Stellungsergebnis Gültigkeit. Damit ist die Stellung beendet, und das ermittelte Ergebnis wird an die zuständige Ergänzungsabteilung weitergeleitet.
Beim Verlassen der Stellungskommission wird dem Stellungspflichtigen noch ein Paket mit Werbegeschenken (Autozeitschrift, Energy-Drink, Nassrasierzubehör) überreicht. Für die Heimfahrt wird dem Stellungspflichtigen wie schon bei der Anreise eine Fahrkarte oder, wenn gewünscht (z.B. bei Anreise mit dem eigenen Auto), ein aliquotes Kilometergeld ausbezahlt.
Quelle: Wikipedia

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