Wolfsthaler aus U-Haft entlassen
Haft- und Rechtsschutzrichterin verneinte dringenden Tatverdacht.
WOLFSTHAL/KORNEUBURG (mr). Wie berichtet, wurde der 30-jährige Musiker aus Wolfsthal im Anschluss an eine Tatrekonstruktion am 5. August 2015 wegen des Verdachtes des Mordes in Untersuchungshaft genommen.
Zuvor war man davon ausgegangen, dass er seine auf einem Waldweg in Richtung des von beiden bewohnten Haus gehende 32-jährige Lebensgefährtin mit seinem Chrysler Voyager übersehen und sie durch Überrollen mit dem Pkw tödlich verletzt hat.
Kein dringender Tatverdacht
In einer Haftverhandlung wurde kürzlich überprüft, ob die Voraussetzungen für Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft weiterhin bestehen. Die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin verneinte diesmal den dringenden Tatverdacht, der Grundvoraussetzung für die Untersuchungshaft ist. Somit wurde der Wolfsthaler nach acht Wochen Haft auf freien Fuß gesetzt. Laut Mediensprecher Köhl wurde gegen diesen Beschluss Beschwerde erhoben, über die das Oberlandesgericht Wien entscheiden wird. "Ich glaube nicht an ein vorsätzliches Tötungsdelikt", erklärte Verteidiger Rudolf Mayer gegenüber den Bezirksblättern, "laut Gerichtsmediziner lag die Frau am Boden, als sie überfahren wurde. Mein Mandant war nach einer durchwachten Nacht übermüdet und mit 2,1 Promille Blutalkoholgehalt erheblich alkoholisiert. Dass er die Frau auf dem dunklen Waldweg übersehen hat, ist für mich durchaus nachvollziehbar." Sichtlich erfreut war der Jurist, dass sich die Haftrichterin seinen Argumenten angeschlossen hat.
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