Brauchtum
Osterfeuer dürfen auch nach Trockenheit stattfinden
Osterfeuer dürfen im Burgenland heuer auch nach der langen Trockenheit stattfinden. Das hat eine Sprecherin von Umweltlandesrätin Astrid Eisenkopf bestätigt. Die gesetzlich vorgegebenen Einschränkungen bleiben aber aufrecht. Privatfeuer sind untersagtOsterfeuer müssen demnach öffentlich zugänglich sein. Ein Abbrennen von Material im eigenen Garten ist laut Gesetz kein Brauchtumsfeuer und daher verboten. Wer es trotzdem tut, muss mit einer Strafe von bis zu 3.630 Euro rechnen. An neun Tagen...