Brauchtum
Osterfeuer dürfen auch nach Trockenheit stattfinden
Osterfeuer dürfen im Burgenland heuer auch nach der langen Trockenheit stattfinden. Das hat eine Sprecherin von Umweltlandesrätin Astrid Eisenkopf bestätigt. Die gesetzlich vorgegebenen Einschränkungen bleiben aber aufrecht.
Privatfeuer sind untersagt
Osterfeuer müssen demnach öffentlich zugänglich sein. Ein Abbrennen von Material im eigenen Garten ist laut Gesetz kein Brauchtumsfeuer und daher verboten. Wer es trotzdem tut, muss mit einer Strafe von bis zu 3.630 Euro rechnen.
An neun Tagen erlaubt
Entfacht werden darf ein Osterfeuer nur an bestimmten Tagen. und zwar am Abend und in der Nacht auf Karsamstag, auf Ostersonntag oder auf Ostermontag. Bei Schlechtwetter darf das Osterfeuer auch am Wochenende vor und am Wochenende nach Ostern abgebrannt werden. Legitim sind heuer demnach der 8., 9., 10., 15., 16., 17., 22., 23. und 24. April. Verwendet werden darf nur trockenes, unbeschichtetes Naturholz. Untersagt sind hingegen Grünschnitt, Laub, Gehölz, feuchtes Material, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie Müll.
Sicherheitsvorschriften
- Während des Abbrennens muss eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein, die auch für das Löschen des Feuers verantwortlich ist.
- Ab einer Windgeschwindigkeit von 20 km/h ist das Abbrennen verboten.
- Für das Feuer muss ein Mindestabstand von 25 Metern zu benachbarten Gebäuden eingehalten werden.
- Brandbeschleuniger wie Dieselöl, Heizöl, Altöl, Alkohol, Benzin oder Spiritus sind verboten.
- Durch den Rauch darf es zu keinen Sichtbeeinträchtigungen auf benachbarten Straßen kommen.
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