Aus für Knallerei in Perchtoldsdorf
Seit Jahren wird das Thema Feuerwerke und Feuerwerkskörper in Perchtoldsdorf sehr kontroversiell diskutiert. Vor allem ältere Menschen und Hundebesitzer fordern seit langem ein Verbot von Feuerwerken im Ortsgebiet.
Grundsätzlich ist die Verwendung gemäß Pyrotechnikgesetze 2010 im Ortsgebiet ohnehin verboten. Allerdings sieht die Gesetzeslage vor, dass mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Feuerwerksverbot einmalig ausgenommen werden können. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist aber im gesamten Ortsgebiet davon auszugehen, dass Gefährdungen bzw. unzumutbare Lärmbelästigungen nicht auszuschließen sind, weshalb für die Zukunft die Marktgemeinde Perchtoldsdorf derartige Verordnungen und Ausnahmegenehmigungen generell nicht mehr erlassen wird.
Betroffen sind Feuerwerke mit Feuerwerkskörper ab Klasse F2.
Bei der Kategorie F2 handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, etwa "Piraten", Silvesterraketen, Lichterbatterien, Römische Lichter, Feuerräder, oder Feuertöpfe. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 dürfen an Personen unter 18 Jahren weder abgegeben werden noch von diesen verwendet werden. Feuerwerke der Kategorie F3 dürfen an Personen ohne behördlichen Bewilligungsbescheid gar nicht verkauft bzw. überlassen werden und ist eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich.
Hier gehts zur gesamten Rechtsvorschrift für das Pyrotechnikgesetz 2010
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