Mutters: Rückübertragung von Agrargeldern an Gemeinde

Bgm. Hansjörg Peer freut sich über die Rückübertragung zugunsten der Gemeinde Mutters.
  • Bgm. Hansjörg Peer freut sich über die Rückübertragung zugunsten der Gemeinde Mutters.
  • hochgeladen von Manfred Hassl

Der Gemeinde Mutters ist es als erster Gemeinde des Landes gelungen, Vermögen der Gemeindegutsagrargemeinschaft Mutters (knapp 50 Mitglieder) ins Vermögen der Gemeinde Mutters (2.048 Einwohner) zu übertragen. Mit der Rückübertragung der Grundparzelle und dem Erlebnisrestaurant Muttereralm kann die Gemeinde Mutters auf einen schönen Vermögenszuwachs verweisen – seit dem 26. Mai 2015 steht die Gemeinde Mutters im Grundbuch.

Startschuss 2014

Bgm. Hansjörg Peer: "Ich bin sehr stolz, dass uns die Rückübertragung ins Vermögen der Gemeinde gelungen ist, noch dazu als erste Gemeinde unseres Landes. Den Startschuss haben wir noch vor der Novelle zum Flurverfassungslandesgesetz im Frühjahr 2014 gelegt, indem wir die Schulden der Agrargemeinschaft bei der Gemeinde ermittelten. Wir haben einen Weg gesucht und auch gefunden, wie diese Schulden ausgeglichen werden könnten."

Neue Gesetzeslage

Dass die seit 1. Juli 2014 geltende Gesetzeslage diese Möglichkeit geboten hat, konnte laut Bgm. Peer zu diesem Zeitpunkt niemand abschätzen. Auch die Experten waren sich nicht sicher, ob eine Übertragung ohne Vorliegen eines Rechtsgeschäftes überhaupt möglich ist. "Wir haben uns gemeinsam mit unserem Rechtsvertreter eine strukturierte Vorgehensweise zurechtgelegt und sukzessive die Notwendigkeiten abgehandelt," so der Bürgermeister. "So waren mehrere Beschlüsse im Gemeinderat ebenso notwendig wie die Einholung aufsichtsbehördlicher Genehmigungen. Auch die Erlangung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt oder die Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde musste beigebracht werden. In diesem Zusammenhang geht ein großer Dank an Dr. Markus Heis, Mag. Othmar Schönherr und Werner Seiwald, die uns in der Phase der Umsetzung voll unterstützt haben."

Vermögenswert

Die Grundparzelle weist ein Flächenausmaß von 2.057 m² aus und ist als Sonderfläche gewidmet. Das noch sehr junge Erlebnisrestaurant Muttereralm hat einen entsprechenden Buchwert. Bgm. Peer: "In Summe traue ich mich von einem unbelasteten Vermögenswert von mehr als 2 Millionen Euro zu sprechen. Zu diesem Wert kommt auch noch ein nicht unerheblicher, jährlicher Pachtbetrag, der an die Gemeinde zu entrichten ist sowie die Kommunalsteuer aller dort beschäftigter Personen! Heraus kommt ein Gewinn für die Gemeinde, für den sich unser Aufwand und der Einsatz auf alle Fälle gelohnt hat!"

Die Chronologie der Ereignisse:

TFLG Novelle 2010:
Bemühen der Gemeinde, auch im Vergleichswege mit der Agrargemeinschaft Substanzerlöse aus dem RK II gem. TFLG zu entnehmen

Gemeinderatsbeschluss am 22.5.2014:
Der Gemeinderat beschließt Antrag an Agrarbehörde zur Feststellung des Substanzwertes an der adaptierten Rücklage zum 31.12.2013

TFLG Novelle 2014:
* Prüfung der Rahmenbedingungen für Übertragung durch Substanzverwalter.
* Dokumentation zu GSt 762/16 und Nachweisführung als "Ersatzgrundstück" dh. es handelt sich dabei um Vermögenswerte, die ausschließlich den Substanzwert betreffen.
* Auch das auf GSt 762/16 errichtete "Erlebnisrestaurant Mutterer Alm" wurde aus Substanzerlösen iSd § 33 Abs 5 TFLG 1996 finanziert. Die Grundstücke, aus denen GSt 762/16 vollumfänglich abgeschrieben wurde, wurden von Agrarbehörde als Gemeindegut festgestellt.

Gemeinderatsbeschluss am 30.10.2014:
Beschlussfassung und Auftrag an den Substanzverwalter, das GSt 762/16 samt darauf errichtetem "Erlebnisrestaurant Mutterer Alm" ins grundbücherliche Eigentum der Gemeinde Mutters zu übertragen.

Gemeinderatsbeschluss am 29.1.2015:
Beschluss der Übertragungs- und Aufsandungsurkunde sowie Vollmachterteilung zur Übertragung GSt 762/16 an RA Dr. Markus Heis

5. Februar 2015:
Antrag an Agrarbehörde auf Genehmigung der Übertragung GSt 762/16 gemäß Übertragungs- und Aufsandungsurkunde

23. März 2015:
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt

30. März 2015:
Agrarbehördliche Genehmigung zur Übertragung/Bescheid

2. April 2015:
Grundverkehr - Anzeigenbestätigung BH Innsbruck

12. Mai 2015:
Mitteilung der Agrarbehörde: Bescheid vom 30.03.2015 in Rechtskraft erwachsen

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