Vorsorgen für den Fall des Falles

Niemand kann sicher sein, dass man auch morgen noch in der Lage ist, sich um seine finanziellen Angelegenheiten zu kümmern oder wichtige persönliche Entscheidungen selbst treffen zu können. Mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung können viele Angelegenheiten bereits im Vorfeld verfügt und bestimmt werden. Möglichkeiten und auch Grenzen dieser Instrumente der Selbstbestimmung werden im Rahmen eines Vortrags am 25. Jänner im Lehrsaal der Rot-Kreuz-Stelle Sillian besprochen. Beginn ist um 19.30 Uhr.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.