Durchbruch bei Honorarverhandlungen zwischen WGKK und Ärztekammer
Aktueller Vertragsabschluss sichert die Versorgung der Wiener Bevölkerung für die nächsten drei Jahre
Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und die Ärztekammer für Wien haben sich heute, Montag, auf einen Honorarabschluss bis Ende 2017 geeinigt. „Damit ist die Versorgung der Wiener Bevölkerung für die nächsten drei Jahre gesichert“, zeigt sich Ingrid Reischl, Obfrau der WGKK, zufrieden. „Das Verhandlungsergebnis ist angesichts der wirtschaftlichen Gesamtsituation herausfordernd, aber noch vertretbar.“
„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kämpfen bereits jetzt mit schwierigen Rahmenbedingungen. Durch die Veränderungen und Leistungskürzungen in den Spitälern kommen nun noch einmal zusätzliche Herausforderungen auf die Kollegenschaft zu“, ergänzt der Chefverhandler und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart. „Mit dem heutigen Abschluss ist ein erster Schritt getan, die Situation zu verbessern, es liegen aber noch einige Herausforderungen vor uns.“
Allgemeinmediziner und Ärztefunkdienst werden gestärkt
Konkret ist für den Zeitraum 2015 bis 2017 eine Gesamtsumme von 1,58 Milliarden Euro vorgesehen. Das entspricht im Schnitt einer jährlichen Honorarsteigerung von ungefähr 4 Prozent. Wobei nicht das Gießkannenprinzip gilt, sondern einzelne Fächer besonders berücksichtigt werden: Dazu zählen - im Sinne der Stärkung der Primärversorgung - die Allgemeinmediziner, Kinderärzte sowie Gynäkologen. Zudem wird der Ärztefunkdienst finanziell besser ausgestattet. Reischl dazu: „Das bedeutet, dass die Versorgung der Menschen auch am Abend, in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen noch besser gewährleistet ist.“ Im Umkehrschluss könnten damit ganz im Sinne der Gesundheitsreform die Spitalsambulanzen entlastet werden.
„Aufgrund des geringen Stundenlohns ist es für den Ärztefunkdienst momentan sehr schwierig, alle Dienste zu besetzen, vor allem rund um Feiertage und in der Ferienzeit“, erklärt Steinhart. „Die Stärkung des Ärztefunkdienstes durch die Anhebung der Honorare ist wesentlich, um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte für den Funkdienst zu gewinnen und so die personellen Engpässe zu vermeiden.“
Neu aufgesetzt und modernisiert wurden bei den jüngsten Verhandlungen die Leistungskataloge für Fachärzte für Neurologie sowie Psychiatrie. Die jeweiligen Berufsgruppen bekommen nun einen eigenen Honorarkatalog. Weiters haben Gebietskrankenkasse und Ärztekammer flexiblere Regelungen zur Verlegung von Arztstellen vereinbart. Damit soll künftig besser auf Bevölkerungsstruktur und Stadtentwicklungsgebiete reagiert werden.
„Eine wohnortnahe, kontinuierliche und vertrauensvolle ärztliche Versorgung: Das ist es, was für unsere Patientinnen und Patienten zählt“, so Steinhart. „Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Ärzteschaft dies anbieten kann.“
Reischl abschließend: „Wir setzen mit dem neuen Vertrag wichtige, gesundheitspolitische Akzente und schaffen in einer sehr schnelllebigen Zeit für alle Beteiligten auf Jahre hinaus berechenbare Rahmenbedingungen.“
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