Schwammerln haben wieder Saison
Seit Montag, 15. Juni, ist das "Schwammerlklauben" wieder erlaubt. Es gelten die alten Regeln.
GAILTAL (schön). Seit Montag, 15. Juni, ist Schwammerlsuchen wieder erlaubt. Ob Eierschwammerl, Parasol, Steinpilz oder Brätling: In den nächsten Monaten werden wieder viele Gailtaler fleißig suchen und klauben.
Zwei Kilo pro Tag
Jedoch nicht, ohne einige Regeln zu beachten. So gelten auch heuer - wie schon bisher - die Einschränkungen der Pilzschutzverordnung: Bis zum 30. September dürfen pro Person und Tag zwei Kilo Pilze gesammelt werden. Laut Johann Schabus, Bezirkseinsatzleiter der Kärntner Bergwacht, schreibt die Verordnung sogar die Tageszeit vor: "Erlaubt ist das Schwammerlsuchen nur zwischen 7 und 18 Uhr, denn auch der Wald braucht Ruhe. Weiters haben auch Jäger das berechtigte Interessen, ihrer Jagdausübung nachzugehen", weiß Schabus.
Nicht überall sammeln
Verboten ist das Sammeln von Pilzen in Naturschutzgebieten und in den Kernzonen des Nationalparks oder von vollkommen geschützten Pilzarten in Kärnten. Weiters nicht erlaubt sind organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von Pilzen. "Verstöße gegen die geltende Pilzschutzverordnung werden mit Strafen geahndet", so Schabus. Diese können bei Erstvergehen maximal 3.500 Euro, bei Mehrfachvergehen bis zu 7.000 Euro betragen.
Zur Sache:
Am 15. Juni hat in Kärnten die Schwammerlsaison wieder begonnen. Ab diesem Tag (bis einschließlich 30. September) ist das Pilzesammeln wieder offiziell erlaubt.
Innerhalb dieses Zeitraums gilt die Pilzschutzverordnung, die besagt: Zwei Kilo pro Tag pro Person dürfen geklaubt werden. In Naturschutzgebieten und Kernzonen des Nationalparks ist das Sammeln verboten.
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