Wolfsverordnung Kärnten
Risikowolf darf unter Umständen bis Weihnachten entnommen werden
Die Kärntner Risikowolfsverordnung regelt genau, wie mit einem Risikowolf umzugehen ist. Nach mehreren erfolglosen Vergrämungsversuchen liegen nun die Voraussetzungen für eine Entnahme vor. Bis 24.12. darf ein zuständiger Jäger einen Wolf erlegen, wenn er sich wieder in unmittelbarer Nähe von Gebäuden, Stallungen oder Weideflächen zeigt. KÄRNTEN. Die Landesregierung informiert über den aktuellen Stand zur Anwendung der Kärntner Risikowolfsverordnung. Diese regelt, wie mit Wölfen umzugehen ist,...