Mit "Parkkrallen" gegen unbelehrbare Parksünder

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Damit soll es künftig auch möglich sein, technische Sperren an Fahrzeuge anzulegen („Parkkrallen“). So können Fahrzeuglenker am Wegfahren gehindert werden, solange die Parkstrafe nicht bezahlt ist. „Die Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, damit künftig alle Parksünder gleich behandelt werden können“, betont der in der Novelle federführende Referent der Landesregierung, Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer. Auch der Linzer Vizebürgermeister Christian Forsterleitner begrüßt die geplante Gesetzesänderung und hofft auf weitere Initiativen auf Bundes- und europäischer Ebene. Bereits in der nächsten Sitzung des Linzer Gemeinderates wird der Linzer Finanzreferent eine Änderung der Linzer Parkgebührenverordnung beantragen, um den Einsatz von Parkkrallen rechtlich zu ermöglichen. „Bisher entgehen der Stadt Linz durch die fehlenden rechtlichen Möglichkeiten pro Jahr rund 150.000 Euro“, so der Linzer Vizebürgermeister Christian Forsterleitner. „Der Einsatz von Parkkrallen ermöglicht uns in einem ersten Schritt, diesen Entgang von Strafen zu reduzieren.“

Eine effiziente Parkraumbewirtschaftung trägt wesentlich zur Sicherung eines ausreichenden Parkangebotes für Bewohner, Besucher und Konsumenten insbesondere in zentralräumlichen Bereichen bei. Das setzt eine wirksame Parkraumüberwachung mit einer möglichst lückenlosen Strafverfolgung von Parksündern voraus. Daher hat der Linzer Gemeinderat im Mai 2015 in einer Resolution unter anderem den Oö. Landtag ersucht, durch eine Novellierung des Oö. Parkgebührengesetzes auf rechtlicher Basis nachzuschärfen. Mit der vorgelegten Novelle wird diesem Ersuchen nachgekommen. „Es freut uns, dass hier gemeinsam an einer Lösung gearbeitet wurde“, so Entholzer und Forsterleitner.

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