Experten informierten über Änderung bei der Registrierkassenpflicht
MÖDLING. Ab 1. Jänner 2016 müssen Bargeschäfte einzeln aufgezeichnet, Belege den Kunden ausgehändigt und Registrierkassen für Bargeschäfte laut Gesetzesdefinition verwendet werden. Dies gilt für Unternehmen mit Umsätzen über 15.000 Euro im Jahr, davon Barumsätze von über 7.500 Euro. "Damit sind ab Beginn des kommenden Jahres weder Strichlisten, noch Stricherllisten, noch die Stockverrechnung oder Rechenmaschinen mit Streifen zulässig", so die Steuerexperten Seybert, Hanisch und Kandlhofer. Bei einem Informationsabend der Wirtschaftskammer Mödling waren rund 400 Unternehmer zu Gast die näheres über dei gesetzlichen Änderungen wissen wollten. Markus Zoglauer gab Praxistipps, was Kassensysteme mindestens leisten müssen: "Sie müssen Datenerfassungsprotokolle ausgeben, über Drucker oder Vorrichtungen zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen verfügen und als Schnittstelle zur Sicherheitseinrichtung dienen. Achten Sie darauf, dass die Sicherheitseinrichtungen ab 1. Jänner 2017 vorliegen.“
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