NÖ Gebietskrankenkasse - Herbstzeit ist Erntezeit
NÖGKK informiert über Erntehelfer
Herbstzeit ist Erntezeit. Das bedeutet viel und harte Arbeit auf den heimischen Feldern. Einige Betriebe holen sich Unterstützung durch Erntehelfer. Was muss ich beachten, wenn ich mir Hilfskräfte bei der Ernte hole? Welche Bewilligungen und Anmeldeformalitäten sind einzuhalten?
Diese und ähnliche Fragen werden an die Fachleute der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) zurzeit oft gestellt.
NÖGKK-Service-Center-Leiter Johann Strnad: „Wer Erntehelfer aus Drittstaaten beschäftigen will, muss eine Bewilligung beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. Denn Erntehelfer sind laut Gesetz Fremde, die zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt sind und denen eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz im Reisedokument mit einer Geltungsdauer von höchstens sechs Wochen erteilt wurde.“
Aus Sicht der Sozialversicherung gelten derartige Erntehelfer als Dienstnehmer - sie sind kranken-, unfall- und arbeitslosenversichert, jedoch von der Pensionsversicherung ausgenommen.
Weitere Infos erhalten Sie unter:
NÖ Gebietskrankenkasse
Dienstgeberhotline: 050899-7100
www.noedis.at
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