Halloween: Nicht alle Streiche sind verboten – aber viele!

Foto: losw/Fotolia

BEZIRK. Die Landespolizeidirektion OÖ warnt vor Sachbeschädigungen und
Ruhestörungen anlässlich Halloween 2014 und ersucht Erziehungsberechtigte, ihre Kinder auf mögliches strafbares Verhalten hinzuweisen.

Nach dem aus den USA übernommenen Brauch ziehen Kinder und Jugendliche am Vorabend des Allerheiligenfestes am 31. Oktober von Haus zu Haus und stellen die Bewohner mit der Formel „Süßes oder Saures“ vor die Wahl zwischen einem bösen Streich und einer süßen Spende. Doch nicht jeder „Streich“ ist auch erlaubt.

"Die Halloween-Nacht wird vor allem von älteren Jugendlichen auch für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch nur weil Halloween ist, sind diese Delikte nicht straffrei", so die Polizei.

Dazu zählen unter anderem:

• Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
• Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
• Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
• Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
• Das Zerstören von Blumenbeeten
• Das Auskippen von Mülltonnen
• Das Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese keine Süßigkeiten oder
Geld herausgeben)
• Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
• Lärmbelästigungen von Anwohnern

Folgende Maßnahmen werden von der Polizei empfohlen:

• Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf geschützten
Abstellplätzen ab.
• Lassen Sie Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im Freien
(Gärten, Terrassen, usw.).
• Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen.
• Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell in Verbindung mit
Bewegungsmeldern).

Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.

Deshalb richtet die Polizei die Bitte an alle Erziehungsberechtigte, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen: "Machen Sie Ihre Kinder aufmerksam, dass manche „Streiche“ gerichtlich strafbare Handlungen darstellen und erklären Sie Ihnen den besten Weg für Ihre 'Halloween-Tour'."

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