Bezirk Perg: Was die Nachbarn dürfen und was nicht

Durch ortspolizeiliche Verordnungen können Gemeinden die Zeiten, wann gemäht werden darf, selbst regeln. | Foto: Kzenon/Fotolia
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BEZIRK PERG (mikö). Wenn es in den Perger Gemeinden wärmer wird, zieht es uns verstärkt nach draußen. Es werden Grillpartys gefeiert, die Kinder spielen im Garten und der Rasen wird gemäht. Vor allem am Wochenende und abends spielt sich das Leben im Freien ab. Aber darf man am Samstag oder Sonntag überhaupt Rasenmähen? Und wie laut darf die Musik bei nächtlichen Partys sein?

"Ungebührliche Lärmerregung"

Das Polizeistrafgesetz enthält den Passus "ungebührliche Lärmerregung". "Darin enthalten sind alle Fälle von Lärmbelästigung durch Musik, Gartengeräte wie Rasenmäher und sonstige Feiern in unzumutbarer Lautstärke", weiß Christina Pilsl, Leiterin der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Perg. Was bedeutet aber "ungebührlich"? Kriterien dafür sind etwa die Schallfrequenz und ob es sich um eine Dauerlautstärke handelt. Ein entscheidender Faktor ist natürlich die Tageszeit. Bei der Beurteilung wird die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr berücksichtigt. "Vom Gesetz ist es sehr unbestimmt", sagt Pilsl.

Aufeinander Rücksicht nehmen

"Ich kann nur den Appell aussprechen, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Der erste Schritt sollte sein: Auf konstruktiver Basis mit den Nachbarn in ein Gespräch treten. Wenn man sich belästigt fühlt, bei der Polizei zur Anzeige bringen. Hilfreich ist eine ausreichende Dokumentation." Die Polizei soll vorbeugend einwirken. Das heißt bei Lärmbelästigung, dass es nicht gleich zur Anzeige kommen muss. Eine Anzeige zieht ein Verwaltungsstrafverfahren bei der BH nach sich. Wann der Rasen gemäht werden darf, ist nicht ausdrücklich festgelegt. Die Gemeinden können aber ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und damit konkretisieren, was im Gesetz steht. In der Bezirkshauptstadt Perg gibt es zwar keine Verordnung. Die Gemeindebürger werden aber ersucht, "im Sinne einer guten Nachbarschaft" auf das Rasenmähen am Samstag ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zu verzichten. Zu lautes Hundegebell ist im Hundehaltegesetz geregelt. Menschen dürfen laut Gesetz nicht über ein "zumutbares Ausmaß" belästigt werden. Was gilt beim Grillen? Rauch und Gerüche dürfen das "nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß" nicht überschreiten. Vermieter können in der Hausordnung eigene abweichende Regeln festlegen.

Durch ortspolizeiliche Verordnungen können Gemeinden die Zeiten, wann gemäht werden darf, selbst regeln. | Foto: Kzenon/Fotolia
Christina Pilsl | Foto: BH
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