Wunschkennzeichen: Persönlicher, aber kostenintensiver
Seit 1. Jänner 1990 wurden im Bezirk fast 3300 Anträge auf ein Wunschkennzeichen gestellt.
BEZIRK (anh). 66.632 Fahrzeuge sind im Bezirk Rohrbach aktuell zugelassen. Das sind um 3664 mehr als noch vor drei Jahren. Seit 1. Jänner 1990 ist es möglich, mit einer persönlichen Nummerntafel durch die Gegend zu fahren. Anträge dafür konnte man bereits ab September 1989 stellen. Seitdem gab es rund 3300 Ansuchen auf ein Wunschkennzeichen bei der Bezirkshauptmannschaft.
Gaudimax auf Achse
Beliebt sind Namen, Initialien und Firmenabkürzungen. Seit 1993 ist Franz Greul mit dem Taferl "RO-WITZ1" unterwegs. Vielen ist er als "Gaudimax" ein Begriff, denn er gewann die gleichnamige Fernsehsendung Ende der 80er- und Anfang der 90er-Jahre vier Mal. Dabei wurde der beste Witzeerzähler aus Österreich, Deutschland und der Schweiz gekürt. Sich ein im wahrsten Sinne des Wortes witziges Kennzeichen zu besorgen, lag für den Neufeldner auf der Hand. "Es gab gar keine andere Option", erinnert er sich. Nach über 50 Jahren auf der Bühne – auch als Musiker wie etwa für das "Donautal Duo" – ist er nun seit zwei Jahren in Pension. Unerkannt bleibt der Humorist mit seinem besonderen Nummernschild aber nie.
Weniger Anträge
Insgesamt ist die Anzahl an Anträgen für personalisierte Taferl in den letzten Jahren gesunken: Waren es 2011 noch 100, so pendelte sich die Zahl 2014 und 2015 bei 75 ein. Ein Grund dafür könnten die Kosten sein. Ein Wunschkennzeichen ist nämlich nicht gerade billig. "Ein normales Nummerntaferl kostet 18 Euro, für ein Wunschkennzeichen sind zusätzlich 228,30 Euro Antragskosten zu bezahlen", informiert Sicherheitsreferent Valentin Pühringer. Dazu kommt: Ein Wunschkennzeichen gilt nur 15 Jahre. Danach ist bei der Versicherung eine Verlängerung nötig. Dafür werden erneut 214 Euro eingehoben. Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Kraftfahrgesetz (siehe Kasten rechts). Abgelehnt wurden von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach bislang keine Anträge. "Wir konnten immer alles im Vorfeld klären", gibt Pühringer Auskunft.
Was ist erlaubt?
Ein Kennzeichen muss im Bezirk Rohrbach mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden und kann zwischen drei und fünf Zeichen haben. Was erlaubt und was verboten ist, regelt das Kraftfahrgesetz. Verboten sind lächerliche oder anstößige Buchstabenkombinationen oder Buchstaben-Ziffernkombinationen. Auch in Kombination mit der Behördenkennzeichnung, also mit "RO", darf sich nichts Lächerliches oder Anstößiges ergeben. Verboten sind Kennzeichen mit Bezug zum Nationalsozialismus. Beispiele: "88", "HH" (Nazi-Codes für Heil Hitler), "KZ", "SA", "SS", "NSDAP", "HJ" etc. Ebenfalls verboten: "IS", "ISIS" oder "ACAB" (all cops are bastards). Ein einmal genehmigtes Kennzeichen wird nicht entzogen. Ist es aber lächerlich oder anstößig, darf es nach Ablauf von 15 Jahren nicht mehr verlängert werden.
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