Was ist eine Vorsorgevollmacht

Jeder volljährige, geschäftsfähige Mensch kann durch eine Vollmacht vorsorglich festlegen, welche Person seines Vertrauens welche Angelegenheiten für ihn erledigen soll, falls er es selbst einmal nicht mehr kann. Eine Vorsorgevollmacht ersetzt eine Sachwalterschaft.

Neben Daten der bevollmächtigten Person soll die Vorsorgevollmacht auch detailliert beschreiben, welche Aufgabenbereiche diese Person erledigen soll und welche Wünsche (z.B. bezüglich Pflege, Übersiedlung in ein Seniorenheim) sie dabei beachten soll.

Wie stellt man eine Vorsorgevollmacht aus?


Bei Erstellung mit dem Computer muss sie eigenhändig unterzeichnet und von drei Zeugen unterschrieben werden. Eine Vorsorgevollmacht kann auch mit Hilfe eines Formulars erstellt werden (BM für Justiz, www.bmj.gv.at: unter Bürgerservice/Formulare)
Sie kann von einem Gericht, Rechtsanwalt oder Notar erstellt werden. Zwingend ist diese Vorgehensweise dann, bei außergewöhnlichen Angelegenheiten wie schwere medizinische Eingriffe oder größere Vermögensangelegenheiten.
Empfehlung: die Vollmacht von einem Rechtsanwalt oder Notar im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren zu lassen.

Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?


Wenn der betroffene Mensch bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ist das durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Dann registriert der Notar das Wirksamwerden der Vollmacht und händigt der bevollmächtigten Person eine Bestätigung aus, mit der sich Bevollmächtigte als vertretungsbefugt ausweist. Der betroffene Mensch kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen.

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