"Das neue Gesetz bringt mehr Befugnisse"
Kontrollen und Lizenzentzug sollen illegales Glücksspiel eindämmen
SALZBURG (lg). Wenig Verständnis für die Kritik der SPÖ an dem Gesetzesentwurf, den das Land für Wettunternehmer vorgelegt hat, hat LAbg. Simon Hofbauer (Grüne). "Mit dem neuen Gesetz haben wir endlich die Handhabe, das Problem des illegalen Glücksspiels zu lösen. Denn nicht die Sportwetten an sich sind das Problem, sondern vielmehr das illegale Glücksspiel, das unter dem Deckmantel der Sportwetten betrieben wird", so Hofbauer. Bisher hatten die Behörden kaum Möglichkeiten, hier einzuschreiten. Mit dem neuen Gesetz haben sie die Befugnis, alle Wettlokale zu betreten und Kontrollen durchzuführen.
Keine Live-Wetten mehr
"Auch die Live-Wetten, die durchaus Spielsucht fördernd sind, werden mit dem neuen Gesetz verboten, Dann gibt es nur mehr die Ergebniswetten", betont Hofbauer. Bei Verstößen, auch gegen das Jugendschutzgesetz, wird strenger vorgegangen: "Ein einmaliger Verstoß zieht eine Geldstrafe von mindestens 5.000 Euro nach sich. Beim zweiten Verstoß gibt es den Lizenz-Entzug", so Hofbauer.
Personalisierte Wettkarte
Unter anderem wird beim neuen Gesetz auch geregelt, welche Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, die vorhaben ein Wettbüro zu eröffnen. „Bislang konnte einfach jeder und jede, ohne besondere Voraussetzungen, ein Wettbüro eröffnen. Das ist besonders im Hinblick auf den Jugend-und Spielerschutz inakzeptabel. In Zukunft braucht es dafür eine Zuverlässigkeitsprüfung “, betont LHstv. Astrid Rössler. Hierbei wird überprüft, ob bereits Verstöße gegen Jugendschutz- und glücksspielrechtliche Bestimmungen begangen wurden. Außerdem können die Wettterminals nur mehr mit einer personalisierten Wettkarte bedient werden. Diese darf nur an Volljährige gegen Vorlage eines Ausweises ausgegeben werden.
Aufzeichnungen werden gespeichert
Auch der Schutz der Wettkunden soll durch das neue Gesetzt verbessert werden: "Die Unternehmen müssen zukünftig ein elektronisches Wettbuch über alle abgeschlossenen Wetten führen. Außerdem wird es bei problematischem Spielverhalten die Möglichkeit einer Selbstsperre geben. Besteht die begründete Annahme für eine Gefährdung des Existenzminimums der Wettkunden, so sind die Unternehmen zu einer Fremdsperre verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen die Selbst- oder Fremdsperre haften zukünftig die Wettanbieter. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre für die Behörden gespeichert", erklärt Rössler.
Das Wettunternehmergesetz wird am fünften Oktober in den Landtag einlaufen, wird danach im Ausschuss behandelt und dann noch heuer in einer der nächsten Landtagsitzungen beschlossen werden.
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