FP-Vetter versöhnt sich vor Gericht mit Türken
Gramatneusiedler Basenastreit zwischen (Ex)Ortsvize und einem Nachbarn endete friedlich vor Landesgericht.
An sich war die Ursache des Konfliktes recht banal, aber ein Zusammenleben zwischen einem FPÖ-Gemeinderat (früher: Vizebürgermeister) und einem türkischstämmigen Ehepaar mit zehn Kindern im selben Mehrparteienhaus birgt halt doch jede Menge Zündstoff.
Während der (damalige) Ortsvize am 30. Mai 2016 um 22 Uhr seinen Hund Gassi führte, bellte Letzterer die aus der Finsternis bei einer Müllinsel auftauchende Nachbarin an. Dies beobachtete ihr Gebieter vom Balkon und soll den Volksvertreter als "Scheiß-Nazi" beschimpft haben, worauf die Sache völlig aus dem Ruder lief.
Drohung mit Kopfabschneiden
Nachdem der Nachbar seinem Weibe zu Hilfe geeilt war, soll er dem Vizebürgermeister mit vorgehaltenem Rasiermesser verheißen haben, ihn und seine Frau umzubringen, indem er beiden den Kopf abschneiden werde.
Der dadurch angeblich tief verängstigte Erstangeklagte rannte in seine Wohnung, aus der er mit einer Schreckschusspistole zurückkehrte und den Rasiermesser-Nachbarn seinerseits mit dem Umbringen bedrohte. Laut Strafantrag soll er auf ihn gezielt mehrere Schüsse abgegeben haben.
Waffenverbot ausgesprochen
Die alarmierten Polizeibeamten stellten bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Ortsvize diese Waffe sicher, inzwischen hat die Bezirkshauptmannschaft ein Waffenverbot verhängt.
Vor Gericht "streichelweich"
Beide mussten sich nun wegen gefährlicher Drohung vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Sie traten reumütig und geständig auf. Der Herr Gemeinderat erklärte: "Ich sehe ein, das hätte nicht passieren dürfen". Sein Nachbar deponierte: "Wir haben einen Blödsinn gemacht."
Rechtsanwalt Franz Lima regte als Verteidiger des Erstangeklagten einen Tatausgleich an. Dem stimmten die Richterin, der Staatsanwalt und beide Angeklagten zu.
Nachdem die Streithähne wechselseitig ihr Bedauern über diesen Vorfall ausgesprochen, sich entschuldigt und die Hände zur Versöhnung gereicht hatten, stellte die Richterin das Strafverfahren ein. Rechtskräftig!
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