Es gilt also ab 4. November die 2-G-Regel
Verschärfungen 1.) Nachtgastronomie und Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze ab 500 Personen: Diese dürfen ab 4. November nur mehr von geimpften und genesenen Personen betreten werden. Es gilt also die 2-G-Regel. 2.) Im Handel sowie in Kultureinrichtungen, in denen die 3-G-Regel nicht gilt, wie beispielsweise in Museen und Bibliotheken. Dort ist ab diesem Zeitpunkt wieder die FFP2-Maskenpflicht aufrecht. 3.) Darüber hinaus wird die Kontrolle der gesetzten Maßnahmen intensiviert Bin...