Es gilt also ab 4. November die 2-G-Regel
Verschärfungen
1.) Nachtgastronomie und Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze ab 500 Personen: Diese dürfen ab 4. November nur mehr von geimpften und genesenen Personen betreten werden. Es gilt also die 2-G-Regel.
2.) Im Handel sowie in Kultureinrichtungen, in denen die 3-G-Regel nicht gilt, wie beispielsweise in Museen und Bibliotheken. Dort ist ab diesem Zeitpunkt wieder die FFP2-Maskenpflicht aufrecht.
3.) Darüber hinaus wird die Kontrolle der gesetzten Maßnahmen intensiviert
Bin gespannt, wer das alles kontrollieren wird und wo sie die Leute hernehmen werden.
Und überall wird sicher nicht kontrolliert oder es heißt halt es wurde kontrolliert !?
Den Leuten ist nicht mehr zu helfen, schauen nur mehr auf sich statt auf alle und gemeinsam schaffen wir das nur!
4 Kommentare
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