Pensionistenverband Vorarlberg
Abschlagsfreie Pension auch nicht nach 47 Jahren Arbeit

Foto: PVÖ

PVÖ Vorarlberg fordert: Zeiten des Zivildienstes und Bundesheers sollen in abschlagsfreie Hacklerregelung einbezogen werden.

Mit 1.1.2022 tritt die neue Hacklerregelung in Kraft, mit der die abschlagsfreie Pension abgeschafft wird. Damit häufen sich auch die Fälle von Versicherten, die zwar bis dahin auf über 45 Versicherungsjahre kommen, jedoch nur unter Einrechnung der Zivildienst- und Bundesheerzeiten.
Nun fordert der Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg eine rechtliche Anpassung der abschlagsfreien Hacklerregelung und Einbeziehung dieser Zeiten in die Ermittlung. „Für die Versicherten war die Ableistung des Wehr- oder Zivildiensts aufgrund der bundesrechtlichen Verankerung alternativlos, weshalb nun auch eine Anrechnung für die Abschlagsfreiheit kommen soll“, fordert der Landesgeschäftsführer des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg, Hubert Lötsch. Ein entsprechendes Ersuchen des PVÖ Vorarlberg erging kürzlich an Sozialminister Wolfgang Mückstein.

Den Betroffenen fehlen oftmals auf die 540 Erwerbsmonate nur 1, 2 oder 3 weitere Arbeitsmonate, die sie nicht erreichen konnten, weil sie der gesetzlichen Pflicht zur Ableistung von Zivildienst oder Bundesheer nachgekommen sind. Würden diese 8 Monate anerkannt, bekämen die wenigen Betroffenen eine abschlagsfreie Pension, so Lötsch.
Durch die Nichteinrechnung verlieren sie jedoch oftmals mehrere hundert Euro brutto monatlich.

„Der Frühstarterbonus von 60 Euro brutto monatlich ist dabei nur ein schwacher Trost“, erzählt PVÖ-Landesgeschäftsführer Lötsch von den geführten Gesprächen mit den Arbeitnehmern, die über lückenlose Erwerbszeiten ohne Krankenstände, ohne Studienzeiten, … verfügen.
Bis zum tatsächlichen Pensionsantritt besitzen dann speziell diese Versicherten meist über 47 Versicherungsjahre und müssen dennoch massive Einschnitte in Kauf nehmen, was nicht nur ungerecht, sondern auch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann.

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