Handwerkerbonus Kärnten
Den Handwerkerbonus können Sie auch für Malerarbeiten erhalten. Gefördert werden Arbeitsleistungen, welche von Handwerkern und befugten Gewerbetreibenden bei der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung eines in Österreich gelegenen Wohnobjekts erbracht werden. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen im Kalenderjahr 2014 zwischen 01.07.2014 und 31.12.2014 durchgeführt werden. Das ausführende Unternehmen muss im Sinne des § 94 der Gewerbeordnung 1994 befugt sein die Arbeiten durchzuführen.
Haben Sie vor, Ihre Räume neu ausmalen zu lassen?
Renovierungsarbeiten an Außenfassaden durchzuführen?
Türen und Fenstern (innen wie außen) zu streichen?
Alten Parkettboden zu sanieren?
So funktioniert der Handwerkerbonus:
Wer freut sich nicht, wenn er die Kosten für Arbeiten am Haus oder in der Wohnung senken kann. Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an natürliche Personen. Der/Die AntragstellerIn muss das Wohnobjekt, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, für private Wohnzwecke nutzen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Pro AntragstellerIn kann pro Kalenderjahr für ein Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) ein Förderungsantrag gestellt werden.
Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr. Das bedeutet, dass pro Wohnobjekt und Kalenderjahr Arbeitsleistungen in der Höhe von maximal 3.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) gefördert werden können.
Die Mindesthöhe der vorgelegten Kosten für die Arbeitsleistungen muss pro Endrechnung jedenfalls 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen. In einem Förderungsantrag können mehrere Endrechnungen für Arbeitsleistungen unterschiedlicher Maßnahmen (z.B. Malerarbeiten, Austausch von Fenstern, usw.) gesammelt vorgelegt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Kostenzuschusses.
Nicht Gegenstand der Förderung sind Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum und Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten, Gutachten und Ablesedienste.
Hier weitere Informationen zum Downloaden:
Quelle: www.handwerkerbonus.gv.at
Antragsformular Handwerkerbonus
FAQ - häufig gestellte Fragen
Informationsblatt
Förderungsrichtlinien
Liste förderungsfähiger Gewerbe
Haben Sie hierzu Fragen? Dann nützen Sie das Kontaktformular.
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