Feldkirchen: Registrierkasse ist ab Jänner 2016 Pflicht
Zwei Monate vorher herrschen noch gemischte Gefühle bei den Feldkirchner Unternehmern.
FELDKIRCHEN (stp). Mit 1. Jänner 2016 tritt in Österreich die Registrierkassen-Pflicht in Kraft. Die WOCHE fragt bei Unternehmern im Bezirk nach, was das neue Gesetz für sie bedeutet.
Auch positive Seiten
So zum Beispiel von Christopher Saliterer von der gleichnamigen Konditorei. Im Familienbetrieb in der Kirchgasse gibt es bereits seit zwei Jahren die Registrierkasse, wie Saliterer anmerkt: "Ich sehe das gar nicht so negativ. Es ist praktisch, weil ich damit nicht nur Rechnungen, sondern auch Lieferscheine oder Ähnliches machen kann." Dennoch muss in der Konditorei aufgerüstet werden, was wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. "Die Verbindung zum Finanzamt müssen wir noch nachrüsten – das ist das einzig Negative, da es natürlich mit Kosten verbunden ist", so Saliterer.
Größerer Aufwand
Weniger positiv sieht die Umstellung Dietrich Regenfelder. In seinem Gartenservice hat es bislang noch keine Art eines elektronischen Aufzeichnungssystems gegeben – die Umstellung für ihn ist hauptsächlich mit mehr Aufwand verbunden, wie er erzählt: "Ich finde diese Pflicht ab Jänner schlecht. Es muss ab jetzt alles möglichst zeitnah eingetragen werden. Sprich, wenn ich am Abend von einer Baustelle nach Hause komme, sollte das auch noch erledigt werden. Bisher habe ich die Abrechnungen gemacht, wann ich will." Zwischen 1.500 und 2.000 Euro schätzt er, wird die Anschaffung kosten. "Das genaue Ausmaß kann ich aber noch nicht sagen. Von nun an kann das Finanzamt alles bis ins kleinste Detail überschauen", so Regenfelder.
Ebenfalls noch nicht im Klaren, wie sich die Registrierkassenpflicht auswirkt, sind sich die Direktvermarkter Sigrid und Stefan Tauchhammer aus Regin: "Wir müssen erst abklären, ob wir überhaupt betroffen sind."
Zur Sache
Ab 1. Jänner 2016 ist das elektronische Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) Pflicht, um Barumsätze zu erfassen.
Schwarzumsätze sollen der Vergangenheit angehören.
Die Registrierkassenpflicht betrifft Unternehmen ab Jahresumsatz von 15.000 Euro, sofern Barumsätze 7.500 Euro-Grenze im Jahr überschreiten.
Ab 1. Jänner 2016 muss der Unternehmer eine Registrierkasse führen, die den Vorgaben der Kassenrichtlinie (KRL 2012) entspricht, seine Bareinnahmen mit dieser erfassen und Belege ausstellen.
Ab 1. Jänner 2017 muss die Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein – Registrierkassen-Sicherheitsverordnung.
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