Angerns krebserregende Giftböden
Arsen, Quecksilber und Co. Die Altlasten der Teerfabrik sollen noch heuer abgetragen werden. Zumindest oberflächlich.
ANGERN (up). Noch im Herbst bekommen die Angerner neue Böden, mindestens 50 Zentimeter von der vergifteten Erde auf jener Fläche, wo die Teerfabrik stand, werden abgetragen. Hier schlummern Gifte wie Blei, Quecksilber und Arsen - und dringen bisweilen an die Oberfläche. Dann quillt das Teer aus dem Boden, das Brunnenwasser stinkt bestialisch. Die Gifte sind krebserregend, das Problem erkannte der Gemeindearzt Gustav Kamenski schon vor 20 Jahren. "Ich habe damals offiziell Meldung gemacht, aber erst Jahre später wurde der Bereich in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen", wundert er sich. Laut seinen ärztlichen Aufzeichnungen ist die Tumorrate allerdings nicht erhöht. 50 Leute wohnen in der Siedlung, auch der Ortschef selbst. "Bis 10. Mai sollen sich alle Anrainer melden, die betroffen sind", sagt Bürgermeister Robert Meißl. Im Herbst schon soll die Bodenschicht abgetragen werden.
Der größere Aufwand ist die Sanierung des unteren Horizonts. Denn die alten Teerwannen hat man vor 90 Jahren einfach mit Erde zugeschüttet. Jetzt müssen sie ausgehoben werden. Außerdem will man sogenannte Sperrbrunnen errichten, das Grundwasser wird gefiltert. Derzeit ist das Brunnenwasser weder für das Gießen noch für Schwimmbäder geeignet.
In Angern kennt man das Problem seit Jahrzehnten. "Der Ollersbach hieß früher Teergraben. Da sind bis in die 20er-Jahre die Abwässer der Fabrik ungefiltert reingeleitet worden. Wir haben als Kinder darin gebadet", erzählt Gerhard Brei, einer der Siedlungsbewohner.
Heute gibt es noch Bereiche, die massiv kontaminiert sind. Vor allem jene Gärten, wo mit Brunnenwasser gegossen wurde. Dass saniert wird, ist bereits entschieden, wer die Kosten trägt, dagegen noch offen. Die Firma Rütgers, Rechtsnachfolger der ehemaligen Teerfabrik, hat bekanntgegeben, nicht für die Sanierungskosten aufkommen zu wollen. Bis eine Entscheidung getroffen wird, zahlt der Bund. Für Sanierungsfällen, bei denen der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann, ist der Altlastensanierungsfonds zuständig.
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