Sachwalter plünderte Konto des Vaters
HERZOGENBURG (ip). Mit der Sachwalterschaft für seinen Vater betraut, wusste ein 42-Jähriger aus dem Großraum Herzogenburg, dass er das Geld auf dem Konto seines Schützlings nur im Sinne des Betroffenen verwenden dürfe. Er setzte sich darüber hinweg und behob 2014 mehrmals höhere Beträge, insgesamt 7.652 Euro.
Der St. Pöltner Staatsanwalt Michael Lindenbauer konfrontierte den Beschuldigten mit dem Vorwurf der Veruntreuung, zu dem der 42-Jährige meinte: „Dass ich einen Fehler gemacht habe, das ist klar!“ Er habe einen Meisterkurs besucht – leider ohne Erfolg. Etwa 4.000 Euro habe ihn die Fortbildung gekostet und das habe er sich nicht leisten können, führte der Angeklagte als Motiv für seine Untreue an. 2015 wurde er zur Rechnungslegung das Konto des Vaters betreffend aufgefordert, was den einschlägig vorbestraften Mann vor Gericht brachte.
„Es tut mir schrecklich leid“, beteuerte der Beschuldigte und zeigte reumütig Bereitschaft zur Schadensgutmachung. Richterin Doris Wais-Pfeffer manifestierte dies auch in ihrem Urteil. Den gleichen Betrag habe er als Verfall auch an den Staat abzuführen. Dazu gab es eine bedingte Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Monaten (nicht rechtskräftig).
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