Kundenfang in der Apotheke
„Keilerin“ verteilte Gutscheine für Wassertests und wollte den Interessenten Geräte um 3.190 Euro verkaufen.
(ae). In der Hollabrunner Stadtapotheke wurden vor Kurzem Kunden von einer Frau angesprochen, die eine Befragung zum Thema „Stagnationswasser“ durchführte, wobei sie durchblicken ließ, dass die Qualität des aus den Leitungen kommenden Trinkwassers oft zu wünschen übrig ließe. Zum Abschluss der Befragung überreichte die Frau einen Gutschein im Wert von 99 Euro für einen „Stagnations-Wasser-Test“ in der Wohnung.
Trinkwasserqualität
Ein Ehepaar aus dem Pulkautal löste den Gutschein ein, worauf die gleiche Frau, die die Gutscheine in der Apotheke verteilt hatte, in der Wohnung erschien und eine komplizierte Testprozedur begann, an deren Ende herauskam, dass das Trinkwasser in diesem Haushalt wesentlich schlechter war als jenes, das aus dem von ihr zum Kauf angebotenen Wasserfiltergerät fließt. 3.190 Euro sollte das Wunderding kosten. Eine Recherche des Ehepaares im Internet ergab aber, dass ein ganz ähnliches Gerät dort um 350 Euro angeboten wird und dass die Zeitschrift „Der Konsument“ schon vor Jahren vor dem Kauf solcher Wasseraufbereitunsanlagen warnte. Das Paar wandte sich daraufhin an die Bezirksblätter und meinte: „Wir sind betroffen, dass diese Leute vor nichts zurückschrecken und das Vertrauen ausnützen, das normale Menschen in eine Apotheke setzen.“
Mag. Alfred Edelmüller von der Stadtapotheke bestätigte die Schilderung des Paares. „Ich weiß, dass da was passiert ist, das nicht in Ordnung war. Wir sind da eingefahren, weil wir mit solchen Keilermethoden in der Apotheke nicht gerechnet haben. Noch dazu, wo die Frau erklärte, sie hätte das schon in einigen Apotheken gemacht. So etwas kommt nicht mehr in Frage.“
Es ist jedenfalls anzunehmen, dass die Kundenanwerbung mit den Gutscheinen im Bezirk weiterbetrieben wird, es muss ja nicht immer eine Apotheke sein, auch in Kaffeehäusern soll die umtriebige Vertreterin schon ihre Geräte angeboten haben. Es ist auf jeden Fall ratsam, das Urteil einer unabhängigen Stelle, zum Beispiel der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer, einzuholen, bevor man den Kaufvertrag für ein Gerät unterschreibt.
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