Retz: Verbotene Liebe mit Dreizehnjähriger
Ein heute 20-jähriger stand wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen vor dem Landesgericht.
RETZ/KORNEUBURG (mr). Die Liebe zwischen einem im Tatzeitraum 17-jährigen Lehrling und einer 13-jährigen Schülerin war Gegenstand eines Schöffenverfahrens vor dem Landesgericht Korneuburg.
Unter Berücksichtigung des Alters der beteiligten Personen wurde die Öffentlichkeit vom gesamten Verfahren ausgeschlossen. Die Berichterstattung fußt sohin lediglich auf dem öffentlich verkündeten Urteil samt Begründung. Demnach hat der Angeklagte mit der Schülerin gut ein Jahr lang vor Erreichung ihres vierzehnten Lebensjahres mehrfach geschlechtlich verkehrt.
Der bislang unbescholtene und laut Urteilsbegründung geständige Angeklagte kam mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe davon. Rechtskräftig!
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