Mit fremden Federn zur Wahl!
Ziersdorfer sammelte Unterschriften für die Grünen, tritt aber bei der Gemeinderatswahl nicht für sie an.
(ae). Im Vorfeld der Gemeinderatswahlen kam es in Ziersdorf zu einem Rechtsfall, der ziemlich einmalig sein dürfte und sowohl Bürgermeister Johann Gartner als Vorsitzenden der Gemeindewahlbehörde als auch mehrere Landesjuristen und den Grünen Landesgeschäftsführer seit Wochen beschäftigt, ohne dass bisher eine Lösung gefunden wurde.
Die Vorgeschichte: Alfred Authried nahm mit der Grünen Landesorganisation Kontakt auf und erklärte, in Ziersdorf für sie bei der Gemeinderatswahl antreten zu wollen. In der Folge begann er, Unterstützungsunterschriften für die „Die Grünen Ziersdorf“ bei der Bevölkerung zu sammeln und brachte eine ausreichende Menge zusammen.
Grüne distanzierten sich
Kurz darauf distanzierten sich die Landesgrünen aber von Authried. Der Grüne Landesgeschäftsführer Hikmet Arslan zu den Bezirksblättern über die Hintergründe, warum seine Partei Alfred Authried erst unterstützte und sich dann wieder von ihm distanzierte: „Er ist gekommen und hat gesagt, er will gern für die Grünen was machen. Er war sehr offen, und hat gesagt, dass er zuvor bei der Liste Martin und dem BZÖ war. Wir haben das anfangs akzeptiert. Bei den ersten Treffen in größerem Kreis konnte er sich aber nicht als Grüner präsentieren. Wir kamen zur Ansicht, dass er Grüne Grundwerte nicht repräsentieren kann und distanzierten uns von ihm. Zu diesem Zeitpunkt hatte er aber schon Unterstützungserklärungen gesammelt, die er jetzt für seine Namensliste verwenden will. Ich bin der Ansicht, dass das nicht rechtens ist.“
Land antwortete überraschend
Dieser Ansicht war auch Bürgermeister Johann Gartner und er wandte sich an die Rechtsabteilung der Landesregierung mit der Frage, ob er verpflichtet oder berechtigt sei, die Personen, die eine Unterstützungserklärung für „Die Grünen Ziersdorf“ abgegeben haben, darüber zu informieren, dass die Liste inzwischen in „Authried Alfred“ umbenannt wurde und mit den Grünen nichts mehr zu tun hätte. Die überraschende Antwort aus St. Pölten in gekürzter Form: „Die Streichung der Parteibezeichnung hat auf abgegebene Unterstützungserklärungen mangels gesetzlich für diesen Fall angeordnete Rechtsfolgen keinen Einfluss. Eine Informationspflicht der Gemeindewahlbehörde im Falle der Streichung der Parteibezeichnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es kann auch keine rechtliche Notwendigkeit erkannt werden.“
Was nichts anderes heißt, dass theoretisch jeder für irgendeine politische Gruppe Unterstützungserklärungen sammeln kann, um dann mit deren Hilfe unter einem anderen Namen zur Wahl anzutreten, was ja nicht im Sinne der Unterstützer sein muss. Es fragt sich, ob da nicht eine Gesetzesänderung dringend notwendig wäre.
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