Sind in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee alle gefassten Gemeinderatsbeschlüsse des am 01.03.2015 gewählten Gemeinderates ohne rechtliche Wirkung?
Und warum unternimmt die Gemeindeaufsicht des Landes nichts?
Diese Fragen stellen sich aktuell viele Klagenfurterinnen und Klagenfurter! Und weiters auch noch die Frage, ob alle Gemeinderäte schon das Stadtrecht kennen?
Nachstehender Absatz ist der Homepage der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee entnommen.
Das Klagenfurter Stadtrecht regelt rechtliche Stellung und Aufgaben der Stadt sowohl im eigenen als auch im übertragenen Wirkungsbereich (als Bezirkshauptmannschaft), legt Rechte und Pflichten von Bürgermeister, Stadtsenat und Gemeinderat fest.
Klagenfurt ist laut Bundesverfassungsgesetz eine Statu(t)arstadt, das heißt eine Stadt mit eigenem Statut, dieses wird vom Landesgesetzgeber erlassen.
Link Stadtrecht
Im Stadtrecht § 35 (2) und (4) - Sitzungen des Gemeinderates steht u.a.:
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind gleichzeitig mit der Einberufung an der Amtstafel und im Internet kundzumachen.
(4) Unter Nichtbeachtung der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 gefassten Beschlüsse des Gemeinderates haben keine rechtliche Wirkung; Bescheide, denen solche Beschlüsse zugrunde liegen, sind mit Nichtigkeit bedroht.
Fazit:
Im Zusammenhang mit allen Gemeinderatssitzungen seit März 2015 fehlen diese laut Stadtrecht zwingend vorgegebenen "Kundmachungen der Tagesordnung der Sitzung im Internet".
Daher ist laut Stadtrecht § 35 Abs. 4 anzuwenden und hätten die in den Gemeinderatssitzungen gefassten Beschlüsse keine rechtliche Wirkung.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.