Scharlinz-Verordnung tritt in Kraft

Die Erweiterung des Wasserschutzgebiets auf die achtfache Größe für Empörung unter Betrieben und Gemeinden gesorgt. Foto: Linz AG
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LINZ (jog). Im November 2014 hat Wasser-Landesrat Rudi Anschober über die Notwendigkeit des verstärkten Schutzes der Trinkwasserversorgung für den Großraum Linz – durch die Einrichtung eines Wasserschongebiets Scharlinz – informiert und eine dementsprechende Verordnung unterschrieben. Die Stadt Linz zeigte sich erfreut, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung protestierten. "Diese Vorgabe schadet dem Wirtschaftsstandort und ändert nichts an den Risiken des Wasserwerkes Scharlinz", kritisierte WKOÖ-Vizepräsident Clemens Malina-Altzinger. Am Sonntag, trat die Verordnung nun in Kraft. Anschober: „Das Wasserschongebiet ist notwendig, um den Schutz des wichtigsten Lebensmittels, des Trinkwassers von 400.000 Konsumenten und etlichen Unternehmen im Großraum Linz sicherstellen zu können. Innerhalb eines fünf-jährigen Gesprächs- und Arbeitsprozesses mit sämtlichen Zuständigen und Unternehmen konnte ein maßvoller Kompromiss gefunden werden, der den Wasserschutz auf eine neue, zeitgemäße Qualität stellt und gleichzeitig die Betroffenheit der Unternehmen sowohl bei den neuen Genehmigungsstandards als auch bezüglich der betroffenen Fläche auf das absolute Mindestmaß reduziert.“ So würde durch die Verordnung kein Eingriff in bestehende Genehmigungen erfolgen und dn Ausbau von Betrieben nicht verhindern.

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