Neue Leistung: Zahnspange von der OÖGKK

Albert Maringer zieht ein positives Fazit zum "Projekt festsitzende Zahnspange". | Foto: Foto: Christoph H_hnel - Fotolia
  • Albert Maringer zieht ein positives Fazit zum "Projekt festsitzende Zahnspange".
  • Foto: Foto: Christoph H_hnel - Fotolia
  • hochgeladen von Annika Höller

BEZIRK. Mit 1. Juli stellt die OÖGKK die neue Leistung „Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung. „Wir freuen uns, dass bei der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen endlich eine gravierende Versorgungslücke geschlossen wird. Das haben wir jahrelang für unsere Versicherten gefordert, daran haben wir auf Bundesebene federführend mitgearbeitet. Nun kommt die festsitzende Zahnspange als neue Leistung, in neuer Qualität, endlich bei unseren Kindern und Jugendlichen an“, sagt OÖGKK-Obmann Albert Maringer.
Durch den Gesamtvertrag der Sozialversicherung mit der österreichischen Zahnärztekammer und die Umsetzung auf Landesebene zwischen OÖGKK und oberösterreichischen Zahnärzten wird die neue gesetzliche Leistung „Zahnspange“ ab 1. Juli für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren auch in Oberösterreich wirksam. „Für die neue Leistung werden der Krankenversicherung vom Bund 80 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Das ist lediglich als finanzieller Rahmen zu verstehen. Der Anspruch der Kinder ist rein medizinisch begründet und unabhängig davon, ob diese Zusatzmittel ausreichen oder nicht.“, hält OÖGKK-Direktorin
Wesenauer fest.
Ob ein Anspruch auf eine Zahnspange als Kassenleistung besteht, ist ausschließlich eine medizinische Frage. „Österreich orientiert sich hier am internationalen IOTN Standard. IOTN bedeutet: ‚Index of Orthodontic Treatment Need‘, wobei die Stufen 4 und 5 als medizinisch behandlungsbedürftig gelten“, erklärt OÖGKK-Chefzahnärztin Prim. Katrin Pertold. Dieser Index ermöglicht es, mit klar nachvoll-ziehbaren Kriterien festzustellen, ob eine Zahnspange kosmetischen oder gesund-heitlichen Zwecken dient. Exakte Zahlen zum Bedarf liegen derzeit in Österreich nicht vor. Wissenschaftliche Berechnungen ergeben aber eine Gruppe von rund 4.500 Kindern und Jugendlichen pro Jahr in Oberösterreich, davon rund 1.200 im Alter unter 12 Jahren.

Wo und wie kommt ein Kind zur Zahnspange?
Für Oberösterreich sind im bundesweiten Gesamtvertrag 32 Vertragsstellen für
Kieferorthopädie vorgesehen. Kurz vor dem Zieltermin 1. Juli 2015, der im durch-aus straffen österreichweiten Einführungs-Zeitplan festgelegt wurde, sind praktisch alle Vertragsstellen besetzt. Lediglich bei fünf Stellen laufen noch Gespräche.
Außerdem bietet das Zahnambulatorium der OÖGKK in Linz, Derfflingerstraße diese Leistung ebenfalls vom Start weg an, weitere OÖGKK-Zahnambulatorien werden folgen. Auf die ausgewogene regionale Verteilung der Stellen wurde besonders geachtet.
Häufig wird eine Erstberatung beim Vertrags-Zahnarzt am Beginn des Behand-lungsverlaufs stehen. Besteht die Vermutung einer behandlungsbedürftigen Zahn-fehlstellung, erfolgt die Abklärung beim Vertrags-Kieferorthopäden oder im Zahn-ambulatorium der OÖGKK. Dort wird festgestellt, ob ein Kind oder Jugendlicher eine Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung aufweist, die in die IOTN-Stufen 4 oder 5 fällt. Liegt diese Voraussetzung vor, besteht Anspruch auf eine Zahnspangenversorgung als Kassenleistung – also ohne private Kostenbeteiligung. Eine chefzahnärztliche Bewilligung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Zwei Versorgungs-Formen: Für Kleine und für Größere
Bei Kindern bis zum Alter von etwa 10 Jahren mit einer schweren Zahn- oder
Kieferfehlstellung kommt die sogenannte Interzeptivbehandlung zur Anwendung. Sie soll als Vorbehandlung bereits im Stadium des Kieferwachstums eingreifen und so ein Fortschreiten der Fehlentwicklung verhindern. Zum Einsatz kommen hier verschiedene Formen vorwiegend abnehmbarer Behelfe.
Ab etwa 12 Jahren bis zur Alters-Obergrenze von 18 Jahren kommt die bekannte festsitzende Zahnspange zur Anwendung.

Neue Qualität in der Versorgung
OÖGKK-Obmann Maringer betont, dass Versorgungsqualität ein zentrales Thema bei der Neugestaltung dieser Leistungen ist: „Der wichtigste Qualitätsaspekt ist
natürlich, dass in Zukunft alle Kinder mit medizinischem Behandlungsbedarf Zu-gang zu dieser Leistung haben – dass wir also die richtigen Kinder versorgen. Wir haben klare Qualitätsanforderungen und -prüfungen für alle Zahnärzte die sich um eine Vertragsstelle bewerben. Zusätzlich wird am Ende jedes Versorgungsprozesses das Behandlungsergebnis überprüft.“

Eltern fragen – OÖGKK informiert und berät
Die neue Leistung stößt auf großes Interesse bei den betroffenen Eltern. Daher
wurden auf Basis der vielen Versichertenanfragen anschauliche Informations Materialien vorbereitet, die ab Start der Leistung in allen OÖGKK-Servicestellen und Zahnambulatorien sowie selbstverständlich auch online zur Verfügung stehen werden. Dort können auch alle Vertrags-Kieferorthopäden, die es in Oberösterreich gibt, abgerufen werden.
Die Einführung einer neuen Leistung zu einem bestimmten Stichtag wirft immer eine Menge Fragen auf. Besonders gilt das für Eltern, deren Kinder bereits mit einer Behandlung begonnen haben, oder deren Kind in den Grenzbereich (IOTN Stufe 3) fällt. „Ich lade alle Eltern, die Fragen zu dieser neuen Leistung haben, herzlich ein mit uns in Kontakt zu treten. Sowohl unsere Leistungsexpertinnen als auch die Zahnmedizin stehen für Fragen oder zur Abklärung im Einzelfall sehr gerne zur Verfügung“, betont OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer.

Leistungslücke geschlossen
OÖGKK-Obmann Maringer: Projekt im Zeitplan fertig, Leistungslücke geschlossen
„Unser Anspruch war: Wenn ein Kind oder Jugendlicher aus medizinischer Sicht eine Zahnspange braucht, dann darf es nicht am Einkommen der Eltern liegen, ob sie sich die Behandlungskosten von rund 5.000 Euro leisten können“, betont OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Umgekehrt kann es aber nicht Aufgabe der so-zialen Krankenversicherung sein, kosmetische Behandlungen durch die Versicher-tengemeinschaft zu finanzieren. Wichtig war der OÖGKK aber auch, dass beste-hende Zuschussregelungen nicht verschlechtert werden. Das bedeutet konkret, dass bei einer Fehlstellung von IOTN 3 („grenzwertiger Behandlungsbedarf“) wie schon bisher ein Zuschuss beantragt werden kann. Die Entscheidung obliegt in diesem Fall dem Chefzahnarzt bei der OÖGKK und orientiert sich ebenfalls am zahnmedi-zinischen Bedarf.
Albert Maringer zieht ein positives Fazit zum „Projekt festsitzende Zahnspange“: „Die Einführung dieser neuen Leistung war ein langer Weg: Von der neuen gesetzlichen Regelung über die bundesweiten Zahnärzteverhandlungen bis zur Umset-zung im Bundesland. Das Projekt war medizinisch und auch rechtlich herausfor-dernd und der Zeitplan vor allem bei der Umsetzung überaus straff. Ich bin daher stolz, dass wir mit 1. Juli in Oberösterreich und ganz Österreich startklar sind: Pro-jektplan eingehalten, Ziele erreicht, Leistungslücke geschlossen.“

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Rohrbach auf MeinBezirk.at/Rohrbach

Neuigkeiten aus Rohrbach als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Rohrbach auf Facebook: MeinBezirk.at/Rohrbach - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Rohrbach und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.