Sicherheit der Schüler soll künftig vorgehen
Bei Schülertransporten gelten drei Kinder unter 14 Jahren bisher als zwei Personen. Das soll sich nach dem Willen des Salzburger Landtages ändern, jedes Kind sollte als eine Person zählen. Weil dafür der Bund zuständig ist, wurde eine entsprechender Entschließungsantrag an den Bund gerichtet.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.