Bienengesumme im Gericht

Wilderich Walderdorff mit Anwalt Klaus Krebs.

Der Streit um ein Bienenhaus in Maria Anzbach wurde am letzten Freitag am Bezirksgericht in Neulengbach ohne Einigung fortgesetzt.
MARIA ANZBACH/NEULENGBACH. Erst nachdem die Gemeinde Anzbach ein Grundstück von Wilderich Walderdorff erworben hat, stellt sich bei Neuvermessungen heraus, dass sich auch ein Bienenhaus auf der Liegenschaft befindet. Das hatte Christine Simek von einer Verwandten Walderdorffs geerbt (das Bezirksblatt berichtete). Die Gemeinde besteht auf eine Entfernung der Honigfabrik, was Simek aber bislang ablehnte. „Die Erblasserin versprach mir die Nutzungsrechte des Bienenhauses auch im Fall eines Verkaufs des Grundstücks“, so Simek. Ein klassischer Fall eines sogenannten Superädifikats, wie Simeks Anwalt Helmut Krenn meint. Dieser Sichtweise widerspricht Richterin Birgit Eisenmagen, da es u. a. dafür keine schriftliche Urkunden gebe, was in diesem gelagerten Fall aber unabdingbar wäre.

Wird Bienenhaus verlegt?
Im Laufe der Verhandlung am letzten Freitag erklärt sich Simek damit einverstanden ihr Bienenhaus auf das Nachbargrundstück, das sich noch im Besitz von Walderdorff befindet, verlegen zu lassen, um dort ihrem Hobby, der Imkerei, nachgehen zu können. Dies wäre allerdings nur möglich, wenn sich die in einem dort befindlichen Haus wohnende Tante Walderdorffs damit einverstanden zeigt. Um dies zu klären bzw. andere Einigungsmöglichkeiten zu finden, wurde die Verhandlung vertagt.

Werner Pelz, Telefon: 0676/7001175 // Mail: wpelz@bezirksblaetter.com

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DAS BIENENHAUS MUSS WEG

Skurrile Kontroverse zwischen Marktgemeinde und einer verhinderten Imkerin

Eine Hobbyimkerin wird von der Gemeinde daran gehindert, ihre Bienestöcke zu bewirtschaften, und wird geklagt. „Wir sind im Recht“, meint Ortschefin Karin Winter.
MARIA ANZBACH/NEULENBACH (wp). Ein Bienenhaus erhitzt bereits mehrere Jahre die Gemüter in Maria Anzbach. „Als mir meine Freundin ein Bienenhaus im Zentrum Maria Anzbachs als Erbe vermachte, war damit auch verbunden, dass ich es nutzen kann, sobald das Grundstück auf dem es sich befindet, verkauft wird,“ erzählt Christine Simek. Eines Tages wurde das besagte unbebaute Grundstück der Erblasserin, auf dem sich die 30 Bienenstöcke befinden, tatsächlich von den Erben an die Gemeinde Maria Anzbach um 295.000 € verkauft. Nach der Abwicklung des Kaufs kam für Christine Simek das böse Erwachen. Nach einer Neuvermessung des Areals stellt sich heraus, dass sich das Bienenhaus auf dem, von Maria Anzbach erworbenen, Grundstück befindet. Dort will man dieses nicht und verlangt, die Honigfabrik, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Betrieb ist, abzubauen. Simek wird der Zugang auf das Areal verwehrt, bei Zuwiderhandeln hat sie mit einer Besitzstörungsklage zu rechnen. An ihr Hobby, die Imkerei ist nicht zu denken.

Gemeinde klagt Privatperson
Da sie sich gegen den Abbau wehrt, flatterte ihr alsbald eine Klage der Gemeinde ins Haus. „Das Bienenhaus muss weg“, meint Bürgermeisterin Karin Winter, „Frau Simek hat kein Recht auf das Bienenhaus auf dem, noch unter meinem Vorgänger erworbenen, Areal“.
Weder der Verkäufer noch die Gemeinde Anzbach hätten bei der Geschäftsabwicklung von den angeblichen Rechten Simeks gewusst, erklärt der, die Gemeinde und den Verkäufer vertretende, Rechtsanwalt Klaus Krebs. Dem widerspricht Simeks Anwalt Helmut Krenn: „Die Gemeinde hat das im Wissen um die Rechte Simeks gekauft.“ Es handle sich um ein Superädifikat, also ein nutzbares Objekt auf fremder Liegenschaft. Es müsse für Simek zugänglich sein. – Der Verkäufer hätte das Grundstück lastenfrei machen sollen, so Krenn. „Da er das trotz Zusage nicht gemacht hat, sollte die Gemeinde eigentlich diesen klagen und nicht mich“, meint Simek. Im Notfall wolle man den Gerichtsweg durch alle Instanzen beschreiten, erkärt Krenn im Gespräch mit dem Bezirksblatt.

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