Polizist mit PKW niedergemäht
Mit Rauschgift voll zugedröhnter Arbeitsloser (30) tötete Polizisten, der Umzug in Fischamend sicherte.
FISCHAMEND/KORNEUBURG (mr). Ein tragischer Todesfall beschäftigte letzte Woche den Korneuburger Strafrichter Dietmar Nußbaumer: Voll zugepumpt mit Ecstasy, Kokain und Cannabis raste am 29.11.2014 ein arbeitsloser Fischamender mit rund 60 km/h trotz einer Sichtstrecke von 100 Metern ungebremst in einen Polizisten, der in grellgelber Warnweste den Krampusumzug in Fischamend abgesichert hatte. Ohne Lenkerberechtigung - der "Deckel" war ihm wegen seiner Rauschgiftsucht längst entzogen worden.
Massives Schädelhirntrauma
Der Polizist wurde durch den Anprall zehn Meter durch die Luft geschleudert und erlitt ein massives Schädelhirntrauma. Ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, verstarb der Ordnungshüter am 13.3.2015 im Spital an den Folgen der Verletzungen.
Markiger Unfallkommentar
Der Angeklagte schilderte, dass er am Vorabend eine Hochzeitsfeier besucht und den ganzen Tag geschlafen habe. Weil ihm die Zigaretten ausgegangen waren, habe er sich gegen 17 Uhr 30 mit dem PKW auf den Weg zu einem Zigarettenautomaten gemacht.
Wieso er den Polizisten trotz gelber Warnweste und einer Sicht von 100 Metern übersehen habe, frage er sich "jeden Tag."
Nach Zeugenaussagen kommentierte der Todeslenker den Unfall mit den markigen Worten: "So eine Scheiße".
Getrübtes Vorleben
Nach der vom Richter referierten Strafregisterauskunft ist der Angeklagte zweifach wegen vorsätzlicher Körperverletzung vorbestraft. Nach einer Gewalttat im Jahr 2010 hatte er drei Jahre später bei der Hawaiiparty in Schwadorf einem Flugzeugmechaniker das Nasenbein zertrümmert. Dieser hatte sich schützend vor seine 21-jährige Freundin gestellt, die der Fischamender angepöbelt hatte.
Zwanzig Monate Freiheitsstrafe
Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verhängte Richter Dietmar Nußbaumer eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. "Sie sind eine tickende Zeitbombe, dem die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen völlig gleichgültig ist" - so charakterisierte der Richter den Angeklagten.
Während der Angeklagte nach Beratung mit seinem Verteidiger Christian Werner den Richterspruch akzeptierte, gab die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Korneuburg keine Erklärung ab. Urteil daher nicht rechtskräftig, die Anklagebehörde könnte binnen drei Tagen Berufung wegen zu geringer Strafe anmelden.
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