Raser, Radar: Wie viel Strafe man zahlen muss
Organstrafmandat, Anzeige oder gar der Deckel weg. Raser leben teuer. Und die Beamten zíelen gut.
Rund um die Uhr sorgen Radarboxen für mehr Verkehrssicherheit. Neben den fixen Standorten schwirren die Polizisten jedoch immer öfter mit mobilen Radaranlagen aus, um dem „gelernten“ Raser entgegenzuwirken.
Mittlerweile kommt die Exekutive in NÖ allein mit ihren mobilen Messgeräten auf rund 45.000 Einsatzstunden pro Jahr. Langfristig führt diese Präsenz laut Polizei zu niedrigeren Durchschnittsgeschwindigkeiten. Am Extrem-Speed mancher Lenker ändert das freilich wenig. Vor kurzem wurde auf der A4 ein Fahrer in einer 100er-Zone mit 211 km/h geblitzt.
Die Schwechater Polizei zählt die Ostautobahn zwischen Wien und Flughafen wegen "Verspätungsgefahr" zu den Hauptraserstrecken. Auf der S1 sind die Lenker disziplinierter. Der Fischamender Postenkommandant Herbert Spreitzer: "Wir haben die Autobahnabfahrten genauso im Visier wie 70er-Zonen auf Freilandstraßen. Und natürlich das Ortsgebiet zum Schutz unserer Bevölkerung." Die Disziplin am Gaspedal hat sich in Fischamend stark gebessert.
ÖAMTC-Juristin Eva Unger: "Wer im Ortsgebiet schneller als 40 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit erwischt wird, dem wird der Führerschein 2 Wochen entzogen". Bei Freilandstraßen trifft das bei 50 km/h darüber ein. Mit 90 km/h über dem Limit im Ortsgebiet ist man ein halbes Jahr ohne Deckel (Freiland, Autobahn bei 100 km/h darüber). Generell ist Tempoüberschreitung kein Vormerkdelikt wie etwa kein Kindersitz oder bei Rot über die Ampel.
Strafen bzw. Führerscheinentzug
Organstrafmandat bei Überschreiten des Tempos:
um bis zu 20 km/h: 30 Euro
um 20 bis 30km/h: 50 Euro
um 30 bis 40 km/h: 70 Euro
Anzeigen bei Überschreiten des Tempos:
um bis zu 30 km/h: bis zu 726 Euro
um mehr als 30 km/h: bis zu 2.180 Euro
Führerscheinentzug bei Überschreiten des Tempos im Ortsgebiet:
um mehr als 40 km/h: 2 Wochen
um mehr als 60 km/h: 6 Wochen
um mehr als 80 km/h: 3 Monate
um mehr als 90 km/h: 6 Monate
Führerscheinentzug bei Überschreiten des Tempos auf Freilandstraßen und Autobahnen:
um mehr als 50 km/h: 2 Wochen
um mehr als 70 km/h: 6 Wochen
um mehr als 90 km/h: 3 Monate
um mehr als 100 km/h: 6 Monate
Begeht noch ein Führerscheinentzugs-Temposünde innerhalb von zwei Jahren, ist der Führerschein auf jeden Fall 6 Monate weg. Bei Wiederholung des Delikts kommt zudem eine Nachschulung oder ein amtsärztliches Gutachten dazu.
Teure Angelegenheit
Polizisten können Organmandate ausstellen: 30 € bei unter 20 m/h über dem Limit, 50 € bei 20 bis 30 km/h darüber, 70 € bei 30 bis 40 km/h darüber.
Anzeigen können je nach "Vorstrafenregister" (das nach zwei Jahren ohne Delikt gelöscht wird) bei Vergehen bis zu 30 km/h über dem Limit bis zu 726 Euro betragen. Mehr als 30 km/h über der Begrenzung kann bis zu 2180 Euro kosten.
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