„Kinderfreund“ vor Gericht
Richter entschied überraschend milde: Geldstrafe und Bewährung
Ein 38-jähriger Mann aus dem Bezirk Neusiedl am See fing sich mit der Tochter eines Arbeitskollegen ein Verhältnis an. Ihr Vater schaute zu – nicht so die Mutter, sie zeigte den „Lover“ ihrer Tochter an.
SCHWECHAT/KORNEUBURG (mr). Die Eltern der Minderjährigen leben getrennt: die Mutter im Bezirk Bruck/L., der Vater in Schwechat. In seiner Wohnung lernte das Mädchen den Angeklagten kennen, die Annäherung ging scheinbar von ihr aus: zuerst Streicheln, dann Küsse, ab November 2010 Geschlechtsverkehr – damals war sie noch 13.
Sex im Auto
Mit seinem PKW holte er sie immer wieder ab, dann ging es ab zu verschwiegenen Plätzen, wo sie intim wurden. So lief das bis Februar, als die Mutter im März dahinterkam ging sie mit ihrer Tochter zur Polizei.
Geständnis mit Macken
Der Angeklagte (verheiratet und selbst Vater von zwei minderjährigen Kindern) gab sich vor dem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg (Vorsitz: Franz Furtner) geständig und behauptete, den Kontakt zur inzwischen 14-jährigen abgebrochen zu haben. Die Gesten der als Zuhörerin im Gerichtssaal anwesenden Mutter sprachen Anderes. Schließlich gestand er, aktuelle Kontakte über Facebook und SMS zu haben.
Das Urteil
Dieses fiel bei einer Strafdrohung bis zu 10 Jahren überraschend milde aus: eine unbedingte Geldstrafe von 5.400 € und eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten, deren Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde. Während der Angeklagte das Urteil annahm, wollte Staatsanwalt Christian Pawle noch drei Tage nachdenken, ob sein Strafbedürfnis gestillt ist.
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