Junges Wohnen wird in Wels einfacher

Junge Paare sollen künftig unter einfacheren Voraussetzungen zu einer geförderten Wohnung kommen. | Foto: arnoaltix/panthermedia.net
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WELS. Eine Reform der seit November 2014 gültigen Wohnungskostenförderungsrichtlinien leitete der Bau- und Wohnungsausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung vom Dienstag, 19. Mai mit einem mehrheitlichen Beschluss ein. „Diese Novelle soll jungen Ehepaaren, Lebensgefährten und Alleinstehenden in mehrerlei Hinsicht zu Gute kommen“, betont Wohnungsreferent Vizebürgermeister Andreas Rabl. So fällt nach dem noch ausständigen Gemeinderatsbeschluss für die Förderungswerber die Notwendigkeit weg, erstmals einen Hausstand zu gründen. Die Voraussetzungen sind nun der Bezug einer Miet- oder Mietkaufwohnung eines gemeinnützigen Wohnbauträgers mit Hauptwohnsitz in der Stadt Wels, ein Lebensalter von unter 35 Jahren sowie der Besitz der österreichischen oder einer EU-Staatsbürgerschaft. Zudem wurde das monatliche Höchsteinkommen hinaufgesetzt: Die Grenze liegt nun einheitlich bei 2500 Euro pro Haushalt. Die Förderung besteht nun entweder aus einem Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten in Höhe von monatlich bis zu 2 Euro pro Quadratmeter für maximal vier Jahre oder in einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 12.000 Euro.

Geförderter Badeinbau
Derzeit verfügen rund 25 Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern in Wels nicht über ein eigenes Bad und/oder WC. Eine neue Förderung der Stadt Wels für den nachträglichen Einbau von Bädern soll diese Situation nun verbessern. Die entsprechenden Richtlinien wurden ebenfalls am 19. Mai verabschiedet. So sollen künftig Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger im Stadtgebiet von Wels, die über kein eigenes Bad verfügen, deren Nutzfläche zwischen 30 und 125 Quadratmetern liegt und die als Hauptwohnsitz genutzt werden mit maximal 5000 Euro gefördert werden. Die Einkommensgrenzen liegen zwischen 1100 Euro (eine Person) und 3000 Euro (zwei Erwachsene, drei Kinder).

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