Bundesverwaltungsgericht
S8-Marchfeldschnellstraße endgültig gescheitert

- Bundesverwaltungsgericht stellt endgültig fest, dass die S8 nicht genehmigungsfähig ist.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Aus für die geplante S8-Marchfeldschnellstraße verkündet. Grund sei, dass es durch den Bau der S8 zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes komme - es wären gravierende Eingriffe in das Natura 2000 Gebiet Sandboden und Pratertrasse.
MARCHFELD/NÖ. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach einem jahrelangen Streit entschieden, dass die S8-Marchfeldschnellstraße nicht genehmigungsfähig ist. Die geplante Straße würde das Europaschutzgebiet „Sandboden und Pratertrasse“ erheblich beeinträchtigen, wie das Gericht in seiner Begründung ausführte.

- Das Bundesverwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die S8 Marchfeldschnellstraße nicht umweltverträglich ist, weil das Natura 2000 Gebiet Sandboden und Pratertrasse von diesem Vorhaben erheblich beeinträchtigt wäre.
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Besonders kritisch wäre die Zerstörung der nahezu letzten Brutstätte des stark geschützten Vogels Triel gewesen. Laut der rechtlichen Prüfung darf in einem derart geschützten Gebiet nur gebaut werden, wenn es keine umweltfreundlicheren Alternativen gibt und übergeordnetes öffentliches Interesse das Interesse des Naturschutzes überwiege.
Lange Warnungen, späte Einsicht
Bereits vor 14 Jahren hatten Umweltorganisationen und Fachleute darauf hingewiesen, dass die von der ASFINAG geplante Trassenführung nicht mit den strengen Umweltvorschriften vereinbar ist. Trotz dieser frühen Warnungen wurde das Projekt über eineinhalb Jahrzehnte weiterverfolgt, bis nun ein endgültiger Rückzieher erzwungen wurde.
Fehlentscheidungen bei der Triel-Brutstätte
Besonders brisant ist die Rolle der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf. Diese hatte den Schutz der letzten Triel-Brutstätte im betroffenen Gebiet unzureichend geregelt. Während ein Gerichtsverständiger eine Schutzfläche von 3,15 Hektar forderte, schrieb die Bezirkshauptmannschaft lediglich 1,2 Hektar vor.

- Der Triel ist Auslöser zahlreicher Diskussionen.
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Die List Rechtsanwalts GmbH hat mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, und eine entsprechende Anpassung verlangt.
Juristische Schritte und EU-Eingreifen
Ein Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG) ist derzeit beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich anhängig. Gleichzeitig wird die List Rechtsanwalts GmbH die Europäische Kommission und die Volksanwaltschaft über dieses Vorgehen in Kenntnis setzen.
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