Betreiber: "Die Golfsache ist noch nicht beendet!"

Bgm. Rudolf Nagl: "Widmungen müssen nachgeholt werden°!
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BB: Wie wird man seitens der Betreibergesellschaft jetzt weiter vorgehen?
Bgm. Rudolf Nagl: In den nächsten Tagen wird eine Gesellschafterversammlung stattfinden, in der die weitere Vorgangsweise beraten und beschlossen wird.. In weiterer Folge werden die Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden informiert.
BB: Ist der erste Schock bereits verklungen?
Josef Holzknecht: Natürlich sind wir bei der Einreichung davon ausgegangen, dass die Sache heuer mit positivem Bescheid unter Dach und Fach ist. Nachdem es eine positive raumordnerische Vorprüfung gegeben hat, in der signalisiert wurde, dass keine Ausschusskriterien vorliegen, war man durchaus optimistisch. Allerdings gehen wir davon aus, dass es noch nicht zu Ende ist!
BB: Also gibt es doch schon Vorstellungen über die weitere Vorgangsweise.
Nagl. Natürlich haben wir Perspektiven. Es handelt sich ja auch nur um eine Abweisung des Antrages und nicht um eine Entscheidung in der Sache selbst. Die Frist für eine Entscheidung in der UVP ist mit sechs Monaten festgelegt. Diese hätte nicht mehr eingehalten werden können, eine Fristverlängerung wurde aus diesem Grund nicht mehr gewährt.
BB: Der Hauptgrund lag aber woanders?
Nagl: Ja - der Hauptgrund war eine fehlende Flächenwidmung.
BB: Ein politisches Versäumnis?
Holzknecht: Die Gemeinden haben die raumordnerischen Belange behandelt. Zu Beginn des Verfahrens war alles ausreichende. Im Juni dieses Jahres hat die Behörde festgestellt, dass einige Flächen herauszunehmen sind, wodurch die geforderte Mindestfläche von 30 ha für eine 9-Loch-Anlage nicht mehr gegeben war.
BB: Welche Flächen?
Holzknecht: Alle Flächen, die mit Sträuchern und Bäumen bewachsen sind, fallen nicht mehr in diese Widmung. Hier muss jetzt immerhin rund ein Hektar Grundfläche gefunden werden, die im Bereich des Golfplatzes liegt und entsprechend eingebunden und gewidmet werden kann.
BB: Bei allem Respekt: Das klingt nicht wirklich nach guter und lückenloser Vorbereitung?
Nagl: Das spielt auch der Zeitfaktor eine Rolle, in dem sich manchmal Verordnungen und Vorschriften ändern und man nachlbessern muss. Als wir im Jahr 2006 mit der Planung angefangen haben, war nur ein 9-Loch-Platz im westlichen Mittelgebirge zulässig. Im Jahr 2008 hat sich diese Verordnung geändert. Jetzt müssen Erweiterungsflächen für einen 18-Loch-Golfplatz räumlich vorhanden sein. Das erschwert die Situation einigermaßen.
BB: Einige Gutachten wurden laut Bescheid gar nicht durchgeführt?
Holzknecht: Die aufsichtsbehördliche Flächenwidmung muss gegeben sein, um die UVP-Prüung vollständig durchführen zu können. Die fehlenden Gutachten scheinen aber machbar.
BB: Beginnt dann die Causa wieder von vorn?
Holzknecht: Nein, wir können dort weitermachen, wo wir jetzt stehen!
BB: Daher nochmals die Frage: Will man das überhaupt?
Holzknecht: Grundsätzlich ja. Es hängt aber alles von diesem widmungsfähigen Hektar Grund ab, wobei auch die finanzielle Situation zu betrachten ist.
BB: Ein gutes Stichwort: Wenn das Projekt scheitert – wer muss dann die bisher entstandenen Kosten tragen?
Nagl: Wenn es wirklich schiefgeht, hat das die Gesellschaft, bestehend aus den fünf Gemeinden von Mutters bis Grinzens und der Initiator als Mitgesellschafter zu bezahlen. Auch der Tourismusverband hat bereits Zuschüsse geleistet und wäre bereit, weiter mitzufinanzieren.
BB: Im Klartext: Der Steuerzahler muss zahlen?
Nagl: Wenn man es so nennen will – ja! Ich möchte aber noch eines sagen.
BB: Wir hören!
Nagl: Ich bedauere es sehr, wenn Institutionen und Bürger sich über diesen Zustand freuen. Die Gemeinden nehmen ihre Aufgabe, für Innovationen und positive Entwicklungen zu sorgen, sehr ernst. Ein Scheitern bedeutet keine Weiterentwicklung in der Region, die eigentlich für touristische und wirtschaftliche Impulse notwendig wären. Darum werden wir weiter aktiv sein.

Bgm. Rudolf Nagl: "Widmungen müssen nachgeholt werden°!
Betreiber Josef Holzknecht hofft auf eine Fortführung der Causa Golf!
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