Corona-Virus
Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Fahrgemeinschaften
Die Bundesregierung hat mit der Verordnung am Karfreitag noch einige Bestimmungen zum Schutz vor Ansteckung durch Covid-19 geschaffen. Die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, gilt auch am Weg zur Arbeit innerhalb Fahrgemeinschaften, in Taxis und in öffentlichen Verkehrsmitteln. BURGENLAND. Die schrittweise Öffnung der Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie der Baumärkte ist ein erster Schritt zur Rückkehr in die Normalität. Viele burgenländische Arbeitnehmer sind daher ab heute wieder in...