Notar-Tipp: Wie muss mein Testament aussehen?
Kann ich es selbst schreiben oder muss es ein Notar beglaubigen? Jedes Testament, das den gesetzlichen Formvorschriften entspricht, ist gültig. Es kann also ein Testament selbst eigenhändig handschriftlich verfasst werden, es kann der Text auch nicht handschriftlich (z.B. selbst mit Computer) oder durch eine andere Person geschrieben werden, wenn zusätzlich drei Zeugen unterschreiben. Ein mündliches Testament ist nur noch in Notfällen (lebensbedrohlichen Situationen) im Beisein von zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen möglich. Die Gültigkeit dieses „Nottestamentes“ endet nach drei Monaten ab Wegfall der lebensbedrohlichen Situation. Es ist jedoch empfehlenswert, ein Testament vom Fachmann erstellen oder sein selbstverfasstes Testament überprüfen zu lassen.
In der Praxis tauchen immer wieder Formalfehler und ungewollte inhaltliche Fehler (z.B.: nicht eindeutige Formulierungen) auf.
Im Zuge der Überprüfung durch einen Notar besteht auch die Möglichkeit, das selbstverfasste Testament im Original dem Notar in Verwahrung zu übergeben und auch eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer vorzunehmen.
Ihr Notar berät Sie gerne: www.notar.at
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.