Mehr Waffen in der Region verkauft

Foto: Archiv

REGION (ah). Im Bezirk Amstetten wurden 2015 251 Waffenbesitzkarten ausgestellt. 2014 waren es lediglich 98. In den Jahren davor bewegte sich diese Zahl immer zwischen 80 und 100. Auch die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land meldet einen ähnlichen Anstieg. 2015 stellte sie 272 Waffenbesitzkarten aus, 2014 waren es 105. In den beiden Jahren davor 115. "Für einen Besitzschein ist eine Rechtfertigung nötig", erklärt Anton Geister von der Bezirks-hauptmannschaft Amstetten. Die angegebenen Gründe waren: zum Selbstschutz und als Sportwaffengebrauch. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B. Das sind Revolver, Pistolen und halbautomatische Schusswaffen. Für Alois Birklbauer, Professor für Strafrechtswissenschaften an der Linzer Johannes Kepler Universität, spielt eine große Unsicherheit in der Bevölkerung bei der starken Zunahme von Waffenkäufen eine große Rolle. Die Unsicherheit, die durch den großen Flüchtlingsstrom nach Europa und die Terroranschläge in Paris ausgelöst worden sei. "Menschen, die sich als 'Verlierer' erleben, empfinden eine größere Unsicherheit, selbst wenn die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, geringer ist. So fürchten sich alte Menschen mehr als junge, obwohl junge Leute viel eher Opfer einer Straftat werden. Die Unsicherheit steigt, wenn der Eindruck sich verfestigt, dass der Sozialstaat immer schlechter funktioniert", so Birklbauer.

Verschärftes Waffengesetz
Nun plant die EU-Kommission eine Verschärfung des Waffengesetzes. Halbautomatische Schusswaffen will die Kommission ohne Ausnahme verbieten. Registrierungspflichtig sollen auch Spielzeugwaffen und deaktivierte Waffen werden. Diskutiert wird zudem eine EU-weite Befristung des Waffenbesitzes auf fünf Jahre samt medizinischer Untersuchung für die Verlängerung. Ein Gesetz, das Jäger und Waffensammler unter Generalverdacht stellen würde, wie es von Seiten des Landesjagdverbandes heißt. "Wir lehnen die Verschärfungen eines ohnehin guten, österreichischen Waffengesetzes entschieden ab", sagt Christopher Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes mit Sitz in St. Florian.
"Man kann den illegalen Waffenhandel nicht mit immer schärferen Gesetzen für legale Waffenbesitzer bekämpfen." Terroranschläge wie in Paris wären für ihn auch mit einem schärferen Waffengesetz nicht zu verhindern. Schließlich seien dort kaum legale und registrierte Waffen zum Einsatz gekommen. "Das österreichische Waffengesetz ist streng und gut", sagt Böck.

Waffengesetz:

Die Europäische Kommission will den privaten Waffenbesitz erschweren. EU-weit sollen einheitliche Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten, wobei auch Schreckschuss- und Signalwaffen umfasst sind. Halbautomatische Waffen würden dann in die Kategorie der verbotenen Waffen fallen. Die Genehmigung des Waffenbesitzes soll laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet und nur nach medizinischen Untersuchungen der Antragsteller erteilt werden.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B (z.B. Revolver, Pistole, halbautomatische Schusswaffen). Zum Führen führen einer Schusswaffe benötigt man einen Waffenpass. Für so genannte Hauswaffen wie Pfefferspray, Elektroschocker oder Schrotflinten mit kurzem Lauf ist keine Waffenkarte nötig.

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