Weg mit dem Trophäenkult
BEZIRK. "Weg mit dem Trophäenkult!" Ein Jäger und Förster aus dem Bezirk - er möchte anonym bleiben - kennt Licht und Schatten beim Thema Jagd. In einigen Revieren wurden Hirsche geradezu "gemästet". In Matzen wurde die Behörde vor 15 Jahren aktiv, dort zählte man auf 2800 Hektar 600 Hirsche. Nun werden pro Jahr 150 bis 300 Tiere geschossen, so kann man den Bestand wieder auf vernünftige Zahlen reduzieren.
Schadensbegrenzung
Innerhalb von Gattern, wie es sie zum Beispiel in Ebenthal gibt, verursacht das Rotwild zwar Schäden an den Bäumen, doch laut Jäger ist dies kein Problem, sofern der Waldbesitzer keine Verjüngung des Baumbestandes anstrebt. "Gatter schützen im Gegenteil die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen vor Wildschäden", erklärt er. Eine Methode, die noch aus jener Zeit stammte, als die Äcker vor Schäden durch das Wild des Adels geschützt werden sollten.
Aus dieser Zeit stammt auch die "hohe Jagd". Nur der Adel durfte Hirsche, Wildschweine und Adler jagen. Der Hirsch - und vor allem sein Geweih - ist bis heute eines der begehrtesten Objekte der Jäger, was wiederum häufig Kritiker auf den Plan ruft. Für den Jäger ein weiterer Grund, den "zur Perversität geratenen Tropäenkult" zu beenden: "Behördlich verordnete Trophäenschauen gehören abgeschafft."
Wer wo im Bezirk jagen darf
In NÖ fanden vor einigen Wochen Jagdausschusswahlen statt. In Österreich, herrscht das Revierjagdsystem. In Jagdrevieren dürfen nur dazu berechtigte Personen jagen.
Eigenjagdrevier:
Ein Besitzer von 115 Hektar zusammenhängender Fläche kann ein Eigenjagdrecht beanspruchen. Dies kann eine natürliche Person aber auch eine Gesellschaft wie beispielsweise eine Agrargenossenschaft sein.
Auf dieser Fläche dürfen nur er, oder Personen jagen, welchen er das Recht überlässt. Gerade im Weinviertel kommt dies jedoch nicht sehr häufig vor.
Genossenschaftsjagd:
Alle andern Landflächen einer Katastralgemeinde werden zu sogenannten Genossenschaftsjagdgebieten zusammengeschlossen, die von Jagdausschüssen verwaltet werden. Die Mitglieder des Jagdausschusses sind Vertreter aller Grundbesitzer die kein Eigenjagdrecht beanspruchen können und werden alle neun Jahre gewählt.
Die Nominierung der Mitglieder des Jagdausschusses erfolgt dann in der Regel durch den Ortsbauernrat der Katastralgemeinde. Der Jagdausschuss verpachtet dann das Jagdrechtes an eine oder mehrere dazu berechtigen Personen.
Wenn es mehrere Personen sind, die dieses Jagdrecht pachten, müssen diese sich wiederum zu einer sogenannten Jagdgesellschaft vertraglich und rechtsverbindlich zusammenschließen.
Das Jagdrecht in anderen Staaten
In den skandinavischen Ländern oder der Schweiz und manchen südeuropäischen Ländern gilt das sogenannte Patent- oder Lizenzjagdrecht.
Das heißt, ein Bürger der bestimmte Voraussetzung wie Prüfungen zur Jagd, rechtsmäßigen Waffenbesitz usw. erfüllt, kann genau nach Rechtslage seines Landes, zu bestimmten Jahreszeiten, gewisse Wildarten bejagen, erlegen und in seinen Besitz nehmen.
In der Regel kann er dies ungeachtet der Besitzverhältnisse von Grund und Boden auf der ganzen Landesfläche tun.
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