Pipibox Ziel eines Bombentests
Schon lange vor der Silvesternacht gibt es Unfälle und Ärger mit illegalen Raketen und Bomben.
(ae). Alle Jahre wieder geben (vor allem) illegale Feuerwerksartikel Stoff für Medienberichte her. So explodierte vor Kurzem ein ganzes Gebäude in der Steiermark bei der Herstellung von Böllern und ein bekannter Horner Fußballer verlor beide Hände bei einem Unfall mit einem pyrotechnischen Artikel. Dazu kommen auch noch mutwillig herbeigeführte Sachschäden, weil manche ihre frisch erstandenen Bomben gleich einmal praktisch einsetzen wollen.
Mobiles WC zerstört
So wurde am 23. November an der Baustelle, die für die geologischen Grabungen an der Trasse der künftigen Umfahrung von Kleinhöflein eingerichtet wurde, ein mobiles WC, eine sogenannte Pipibox, durch eine Sprengung völlig zerstört. Die Täter sind unbekannt, ihr Tatwerkzeug weniger. „Wir vermuten, dass die Sprengung durch Feuerwerkskörper erfolgte“, erklärte ein Polizist den Bezirksblättern. „Offenbar hat da wer gleich die in Kleinhaugsdorf illegal gekauften Feuerwerksartikel ausprobiert.“ Die unmittelbar nach der Grenze in Kleinhaugsdorf an Standeln angebotenen Raketen und Bomben sind durchwegs in Österreich nicht erlaubt, werden aber trotzdem von Unbelehrbaren in großen Mengen eingekauft. In Österreich sind nämlich pyrotechnische Artikel der an sich erlaubten Klassen I und II dann verboten, wenn sie kein CE-Prüfzeichen aufweisen und keine deutsche Gebrauchsanleitung aufgedruckt haben, und das trifft auf praktisch alle von den Vietnamesen an der Grenze verkauften pyrotechnischen Artikel zu. Wie jedes Jahr um diese Zeit macht die Polizei verstärkt Jagd auf die Importeure illegaler Sprengkörper.
Schwerpunktaktionen
„Die Kontrollen haben schon begonnen“, sagt Bezirkspolizeikommandant Obstlt. Otto Schwingenschlögel. „Unsere Beamten sind schon im Grenzbereich, aber auch an verschiedenen Zubringerstraßen im Einsatz. In den nächsten Wochen werden wir die Einsätze zusätzlich schwerpunktmäßig an Zeiten und Tagen, an denen erfahrungsgemäß mehr gekauft wird, besonders verstärken.“
Wer mit verbotenen Feuerwerkskörpern erwischt wird, muss mit Strafen von 150 bis 400 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 3.600 Euro rechnen. Und natürlich mit dem Verlust der gekauften Artikel. Im Vorjahr gab es im Bezirk 157 Anzeigen, dabei wurden 12.816 Raketen und Knallkörper sichergestellt. Und die Polizei hat den Ehrgeiz, diese Zahlen heuer noch einmal zu übertreffen.
Zur Sache
Pyrotechnische Artikel sind in vier Klassen eingeteilt.
Klasse 1 bezeichnet „Feuerwerksscherzartikel“, die ab 12 Jahren (F1) oder 16 Jahren (S1) gekauft werden dürfen.
Artikel der Klasse 2, „Kleinfeuerwerk“ genannt, dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Pyrotechnische Artikel der Klassen 3 und 4, wie sie an der tschechischen Grenze verkauft werden, dürfen an Personen, die keine pyrotechnische Ausbildung nachweisen können, nicht abgegeben werden und sie dürfen ohne amtliche Genehmigung auch nicht gezündet werden.
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