Zickenkrieg in der LFS Hollabrunn
Schülerin der Landwirtschaftlichen Fachschule Hollabrunn vor Gericht.
HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Ein Zank wegen eines von der Angeklagten aufgenommenen Videos hatte ein Nachspiel vor dem Landesgericht Korneuburg.
Eine 18-jährige musste sich vor Richter Franz Furtner verantworten, weil sie einer Mitschülerin im Klassenzimmer gedroht haben soll: "Pass auf, was du sagst, sonst bring ich dich um."
Zwei Verhandlungstermine waren erforderlich, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Da die Angeklagte Stein und Bein schwor, sie habe die vorgeworfene Drohung niemals geäußert, wurde eine Reihe von Mitschülerinnen über den Hergang der ruchlosen Straftat vernommen.
Die überwiegende Mehrzahl der Zeuginnen bestätigte, dass die angeklagte Äußerung gefallen sei, zwei Zeugenaussagen stellten das in Abrede - von Richter Furtner als Gefälligkeitsaussagen für die Angeklagte abgetan.
Infolge der leugnenden Verantwortung war eine sog. Diversion (z.B. vorläufige Verfahrenseinstellung) nicht möglich, so kassierte die Angeklagte wegen gefährlicher Drohung zwei Monate Haft - der Vollzug wurde jedoch für drei Jahre Probezeit zur Bewährung ausgesetzt. Nicht rechtskräftig!
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