16-jährige erfand Vergewaltigung
Junge Frau bezichtigte zwei Männer verleumderisch einer Vergewaltigung.
BEZIRK HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg wirft einer im Bezirk Hollabrunn wohnhaften 16-jährigen vor, bei ihrer Vernehmung durch die Kriminalpolizei falsch ausgesagt zu haben, indem sie behauptete, zwei ihr bekannte Männer (einer mit dunkler Hautfarbe) hätten sie in den Morgenstunden des 7.11.2015 in ihrem Elternhaus besucht, gegen ihren Willen mit Gewalt ausgezogen, auf das Bett gedrückt und anschließend zum Geschlechtsverkehr in mehreren Varianten gezwungen. Damit sei auch den Tatbestand des Verbrechens der Verleumdung erfüllt. Für einen hatte dies ziemlich üble Folgen: Er verbrachte eineinhalb Tage in Verwahrungshaft.
Vor Gericht gestand sie kleinlaut zu, dass die behaupteten geschlechtlichen Handlungen durchaus mit ihrem Einverständnis erfolgt seien. Motiv für die ungeheure Verleumdung sei die Enttäuschung darüber gewesen, dass sie ein Auge auf einen geworfen, dieser ihr jedoch erklärt habe, er bleibe bei seiner Lebensgefährtin, mit der ihn auch ein gemeinsames Kind verbinde.
Über Anregung des Verteidigers beschloss Jugendrichter Franz Furtner eine sog. diversionelle Beendigung des Strafverfahrens: Demnach wird das Strafverfahren nach Erbringung von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und Zahlung einer Entschädigung von 1.000 Euro eingestellt.
Der Staatsanwalt sprach sich dagegen aus, es bleibt abzuwarten, ob er eine Beschwerde gegen diesen Beschluss erhebt.
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