Unfall oder Kindesmisshandlung?
Hollabrunner soll zweimonatiges Baby vorsätzlich schwer verletzt haben.
HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Mit schweren Geschützen fuhr die Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen einen 25-jährigen Hollabrunner auf, den sie wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung seines zur Vorfallszeit zweimonatigen Sohnes angeklagt hatte.
Der Strafantrag ist nur insoweit zutreffend, als die erlittenen Verletzungen tatsächlich schwer waren, trug das Baby doch am 21. Juni 2016 einen Schädelbruch davon.
Die Anklagebehörde witterte, dass der Hollabrunner seinen Sohn in Misshandlungsabsicht aus einem Meter Höhe auf eine Couch fallen ließ, wobei die Verletzungen davon herrühren, dass der Kopf des Babys auf einen Stromverteilerstecker prallte.
Der durch den Wiener Rechtsanwalt Norman Hofstätter verteidigte Angeklagte war zwar geständig, rechtfertigte sich aber dahin, dass er seinen Sohn keineswegs vorsätzlich fallen gelassen habe, sondern er ihm beim Hinlegen auf die Couch ausgekommen sei. Seine Verantwortung wirkte durchaus glaubhaft: Der zum Vorfallszeitpunkt 160 kg schwere Angeklagte vermittelte vor Gericht eher den ein Eindruck eines "patscherten Bären", als eines gegen einen Säugling gewalttätigen Brutalos.
Richterin Anna Wiesflecker schlug daher eine Verfahrensbeendigung ohne Verurteilung vor, nämlich durch Verfahrenseinstellung nach Erbringung von 100 Stunden gemeinnütziger Leistungen.
Während der Angeklagte dem zustimmte, sprach sich der Vertreter der Anklage aus "generalpräventiven Erwägungen" dagegen aus.
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